§ 51 – Ärztliche Kooperationsformen (Berufsausübungs- und Organisationsgemeinschaften von Ärzten: Gemeinschaftspraxis, Medizinisches Versorgungszentrum und Praxisgemeinschaft)
Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Band 1: BGB-Gesellschaft, OHG, PartG, EWIV, 6. Auflage 2024,
Der Dichter Heinrich Heine aus Düsseldorf - Leben und Werk
Rotary Club Oberhausen, Januar 2015
2012
Ludwig van Beethoven - Das Rätsel um die Adressatin des Briefes an die unsterbliche Geliebte
Rotary Club Oberhausen, November 2012
Die Stiftung als Mittel der Unternehmensnachfolge - strategische und rechtliche Überlegungen
6. Stiftungsrechtstag an der Ruhr-Universität Bochum, Februar 2012
2011
Von der Einzelpraxis zum MVZ-Konzern - Rechtliche Konzeption sowie gesellschaftsrechtliche, vertragsarztrechtliche und steuerliche Fallstricke unter Berücksichtigung des Entwurfs zum GKV-Versorgungsstrukturgesetz
Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein, Düsseldorf, November 2011
Vertragliche Gestaltung von Berufsausübungsgemeinschaften nach der Entscheidung des BSG vom 23. Juni 2010
Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein, Berlin, Oktober 2011
2010
Das Forschungszentrum CERN, der Large Hadron Collider (LHC) und das Higgs-Teilchen
Rotary-Club Oberhausen, März 2010
2008
Der Ring des Nibelungen im Lichte des Privatrechts
Rotary-Club Oberhausen, Januar 2008
2007
Der Aufsichtsrat im Unternehmen der öffentlichen Hand
Stadtwerke Koblenz, Januar 2007
2006
Spezielle Gestaltungsprobleme bei ärztlichen Kooperationen, insbesondere bei überörtlichen Kooperationen
Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), Dortmund, Oktober 2006
Der Aufsichtsrat im Unternehmen der öffentlichen Hand
Euroforum, Düsseldorf, Januar 2006
2001
Das „Weiße Roß” – Urteil des BGH vom 29.01.2001 zur BGB-Gesellschaft - Auswirkungen auf die Rechtspraxis
Jahrestagung der Gesellschaftsrechtlichen Vereinigung (VGR) 2001, Heidelberg, Oktober 2001
1999
Rechtsposition und Haftung des Mitgliedes im Aufsichtsgremium des Krankenhauses
GEBERA-Kongress Köln, März 1999
1997
Neuerungen durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Aktienrecht (KonTraG) für die Haftung von Vorstand und Aufsichtsrat einer AG
Frankfurt, September 1997
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