Meldestelle

Die Meldestelle ist Teil eines Hinweisgebersystems, das die Anforderungen der EU-Hinweisgeberschutzrichtlinie, des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) und anderer Gesetze wie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) erfüllt.

Sie hilft, die Integrität unserer Sozietät und ihrer Beschäftigten zu bewahren und uns sowie unsere Geschäftspartner und andere Dritte vor Schäden und Reputationsverlust zu schützen. Missstände, rechtswidriges und fehlerhaftes Verhalten müssen früh entdeckt werden, damit sie abgestellt werden können. Verstöße gegen geltendes Recht und Compliance-Regeln werden von der Sozietät konsequent aufgeklärt und geahndet.

Beschäftige im Unternehmen, aber auch Geschäftspartner und (externe) Dritte nehmen Missstände oftmals zuerst wahr und können durch ihre Hinweise dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Hinweisgebende übernehmen damit eine große Verantwortung für das Unternehmen und auch für die Gesellschaft und verdienen daher Schutz vor Benachteiligungen und Repressalien, die ihnen aufgrund ihrer Meldung drohen und davon abschrecken können.

Die Meldestelle ist zugleich auch Beschwerdestelle im Sinne des § 13 Abs. 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG). In dieser Funktion nimmt die Meldestelle Hinweise und Beschwerden über Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität sowie über menschenrechts- und umweltbezogene Risiken und Pflichtverletzungen entgegen. Darüber hinaus können auch berufsrechtsbezogene Beschwerden eingereicht werden.

Die Sozietät sichert einen verantwortungsvollen und sorgfältigen Umgang mit allen eingehenden Hinweisen zu und gewährleistet eine vertrauliche, neutrale und objektive Behandlung und sorgsame Prüfung der erforderlichen Maßnahmen.

Haben Sie Kenntnis von Missständen oder Rechtsverstößen bei Heuking oder auch nur einen Verdacht? Dann teilen Sie dies unserer Meldestelle bitte mit. Damit schützen und unterstützen Sie uns alle. Ihre Daten behandeln wir streng vertraulich, auf Wunsch können Sie selbstverständlich anonym bleiben. Wir gehen allen Hinweisen behutsam und verantwortungsvoll nach.

Sie können Ihre Meldungen über das Webformular WhistleFox abgeben:

Webformular

Alternativ können Sie Ihre Meldung persönlich, telefonisch, per Brief oder E-Mail richten an

Shiye Luo-Forst
Director of Risk & Compliance
Georg-Glock-Straße 4
40474 Düsseldorf
Tel.: +49 211 60055-074
E-Mail: s.luo-forst(at)heuking.de

Meldestelle – Ihre Fragen, unsere Antworten

Was kann ich melden?

Sollten Sie Anhaltspunkte dafür haben, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Heuking oder auch andere Personen entgegen dem Interesse unserer Kanzlei oder sonst nicht korrekt handeln, sollten Sie dieses melden. Dazu gehören schwere Compliance-Verstöße und Straftaten wie etwa Korruption und Betrug, Diebstahl und Unterschlagung, Nötigung und Mobbing, aber auch Regelverstöße wie Diskriminierung, Machtmissbrauch oder umwelt- oder menschenrechtsbezogene Risiken und andere Pflichtverstöße. Auch bevorstehende oder geplante Verstöße dürfen und sollen gemeldet werden. Auch bloße Verdachtsmomente können gemeldet werden. Selbst wenn diese sich im Nachhinein als unbegründet herausstellen, drohen hinweisgebenden Personen keinerlei Nachteile. Für Beschwerden und zur Meldung von Notfällen ist das Hinweisgebersystem nicht geeignet!

Wie läuft eine Meldung ab?

Schildern Sie den Sachverhalt so genau wie möglich. Nennen Sie die betroffene Organisationseinheit und die beteiligten Personen, Zeit und Ort des Geschehens. Teilen Sie auch Namen möglicher Zeugen mit. Schicken Sie, falls möglich, auch Dokumente wie Bilder, E-Mails usw., die den Verdacht stützen. Sie entscheiden, welche Daten Sie angeben, ob Sie anonym bleiben möchten oder ob Sie den von uns eingesetzten Vertrauenspersonen für Rückfragen zur Verfügung stehen. Innerhalb von sieben Tagen nach Eingang Ihrer Meldung erhalten Sie eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Meldung (sofern Sie Kontaktdaten hinterlassen haben). Binnen weiterer drei Monaten erhalten Sie eine Rückmeldung zu dem weiteren Umgang mit Ihrer Meldung sowie den getroffenen Maßnahmen. Bitte beachten Sie, dass wir bei dieser Rückmeldung darauf achten müssen, dass ggf. noch laufende interne Untersuchungen nicht gefährdet und Rechte Dritter nicht beeinträchtigt werden.

Wie werden meine Daten geschützt?

Alle Angaben zu Ihrer Person werden vertraulich behandelt, auf Wunsch dürfen Sie Ihre Meldung anonym abgeben. Das Hinweisgebersystem erfüllt die einschlägigen gesetzlichen Anforderungen. Alle Meldungen werden von der Meldestelle vertraulich entgegengenommen und verantwortungsvoll bearbeitet. Dies gilt auch für alle weiteren Vertrauenspersonen, die Zugriff auf den Inhalt der Meldungen haben (s.a. Prozessbeschreibung, Ziffer 6: Vertraulichkeit). Die Dokumentation Ihrer Meldung wird bei Heuking spätestens drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht, soweit gesetzliche Regelungen der Löschung nicht entgegenstehen.

Drohen mir Nachteile, wenn ich einen Hinweis gebe?

Als hinweisgebende Person unterliegen Sie arbeitsrechtlichem Schutz, wenn Sie zum Zeitpunkt der Meldung an die Meldestelle hinreichenden Grund zu der Annahme haben, dass die von Ihnen gemeldeten Informationen der Wahrheit entsprechen. Damit dieser Schutzbereich eröffnet ist, muss die Meldung einen Sachverhalt betreffen, der dem Hinweisgeberschutzgesetz oder anderen einschlägigen Gesetzen unterfällt, also insbesondere Straftaten und schwere Ordnungswidrigkeiten. Auch muss sich der Hinweis auf Heuking oder eine andere Stelle, mit der Sie als hinweisgebende Person beruflich im Kontakt stehen oder standen, beziehen. Arbeitsrechtliche Nachteile dürfen hinweisgebende Personen auch dann nicht erleiden, wenn sich ein gemeldeter Verdacht im Nachhinein als unbegründet herausstellt.

Auf welchen Wegen kann ich eine Meldung abgeben?

Ihnen stehen verschiedene Meldekanäle zur Verfügung: Sie können Ihre Meldung persönlich, über das Webformular, telefonisch, per E-Mail oder per Brief einreichen. Sie haben zudem die Möglichkeit, Ihre Meldung bei einer behördlichen Meldestelle abzugeben. Diese sind die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz, externe bei den Bundesländern eingerichtete Meldestellen sowie die für spezielle Fälle zuständigen externen Meldestellen, beispielsweise beim Bundeskartellamt oder bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Zudem können Sie Ihre Meldung an Organe, Einrichtungen oder sonstige Stellen der Union richten. Hierunter fallen beispielsweise die externen Meldekanäle der Kommission, des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF), der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA), der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA), der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA). Die Kontaktdaten finden Sie auf der Internetseite der jeweiligen Behörde. Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne weitere Informationen zu den externen Meldeverfahren bereit.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich mir nicht sicher bin, ob ich das Hinweisgebersystem nutzen sollte?

Bei Rückfragen können Sie die Meldestelle telefonisch oder per E-Mail erreichen. Im Zweifel ist die Nutzung des Hinweisgebersystems aber sinnvoll. Die Meldestelle sowie alle weiteren Vertrauenspersonen gehen mit eingehenden Meldungen verantwortungsvoll und umsichtig um und bearbeiten sie vor dem Hintergrund eines großen Erfahrungsschatzes.

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