Arbeitsrecht

Unserer Praxisgruppe „Arbeitsrecht“ besteht aus mehr als 40 hochspezialisierten Anwälten und Fachanwälten für Arbeitsrecht, die in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts tätig sind.

Die Beratung in betriebsverfassungsrechtlichen und tarifrechtlichen Fragen und die Vertretung unserer Mandanten gegenüber Betriebsräten, Gewerkschaften und weiteren Arbeitnehmervertretungen gehört ebenso zum Spektrum unserer Tätigkeit wie die Lösung einzelvertraglicher und kündigungsrechtlicher Fragen. Dazu gehören auch sämtliche vertragliche Angelegenheiten von Organmitgliedern, wie etwa AG-Vorständen und GmbH-Geschäftsführern, insbesondere die Gestaltung und Beendigung von Anstellungsvertrag und Organfunktion. 

Unsere anwaltliche Tätigkeit schließt die gerichtliche und außergerichtliche Beratung und Vertretung ein; wir treten vor allen deutschen Arbeitsgerichten – einschließlich der Landesarbeitsgerichte und des Bundesarbeitsgerichts – sowie vor allen deutschen Land- und Oberlandesgerichten (soweit Gesellschaftsorgane betroffen sind) auf.

Als Berater von Unternehmern und Unternehmen befassen wir uns mit allen praktisch relevanten Aspekten der täglichen Personalarbeit, dem Entwurf und der Implementierung globaler Richtlinien bis hin zu komplexen Restrukturierungen und Massenentlassungen. In ausgewählten Fällen vertreten wir auch die Interessen von Führungskräften, insbesondere von organschaftlichen Vertretern. Hierbei profitieren wir von unserer Ausrichtung als klassische Arbeitgeberberater. 

Unsere Praxisgruppe hat drei spezialisierte Task Forces gegründet, um unsere Beratungskompetenzen zu einigen speziellen Arbeitsrechtsthemen zu bündeln – nämlich der betrieblichen Altersvorsorge, dem Insolvenzarbeitsrecht sowie dem betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Aufgrund unserer regionalen Aufstellung – wir sind in allen unserer acht deutschen Büros vertreten – haben wir tiefgehende Kenntnisse und umfassende Erfahrungen in nahezu allen Industriesektoren (bspw. Automotive, Finanzdienstleistungen, IT, Logistik, Handel, Verkehr, Pharma, Gesundheit u.v.m.). Uns sind daher sowohl regionale als auch sektor-spezifische Besonderheiten und Üblichkeiten vertraut, die Auswirkungen auf die Personalarbeit unserer Mandanten haben.

Neben unserer eigenständigen Arbeitsrechtsberatung arbeiten die Mitglieder unserer Praxisgruppe Arbeitsrecht regelmäßig eng mit den Spezialisten der übrigen Praxisgruppen unserer Sozietät zusammen. Typische Beispiele für solche übergreifende Teamarbeit sind M&A-Transaktionen, Insolvenzen und insolvenznahe Restrukturierungen, aber auch Compliance-Untersuchungen und alle Fragen zum Beschäftigtendatenschutz.

Die Mitglieder der WSG "European Employment & Labor Practice Group" haben einen Leitfaden zur A1-Bescheinigung veröffentlicht, der einen gesamteuropäischen Überblick über die gesetzlichen Anforderungen jedes europäischen Landes im Umgang mit der A1-Bescheinigung sowie über den Mindestlohn bietet. Um einen Blick in den Leitfaden zu werfen, klicken Sie hier. Die komplette Broschüre (in englischer Sprache) können Sie unter arbeitsrecht(at)heuking.de anfordern.

In der Personalarbeit besteht oft eine Notwendigkeit zur Zusammenarbeit mit externen Fachleuten und Experten (z.B. beim betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, betriebsärztlicher Betreuung, Outplacement Dienstleistungen, Transfergesellschaften, dem Recht der betrieblichen Altersversorgung, Mediatoren usw.). Wir arbeiten gerne mit den unseren Mandanten vertrauten Dienstleistern und Experten zusammen; zugleich verfügen wir bei Bedarf über unser eigenes Netzwerk an Experten, mit denen wir gute Zusammenarbeit bereits erproben und erfahren durften.

Schließlich bieten wir unseren Mandanten eine breite Auswahl an Seminaren und Foren, um Personalsachbearbeiter, Mitarbeiter der Rechtsabteilungen und/oder Führungskräfte fortzubilden. Wir halten es für unsere Pflicht als langjährige Berater und Vertrauenspersonen unserer Mandanten, deren handelnde Personen stets auf dem Laufenden zu halten und ihren Arbeitsalltag zu erleichtern. In diesem Zusammenhang bieten wir die Nutzung verschiedener Softwareprodukte an, um die Zusammenarbeit zu erleichtern.

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