Betriebliche Altersvorsorge

Kompetente Unterstützung und Beratung rund um das Betriebsrentengesetz (BetrAVG)

Die Fragen, die sich im Zusammenhang mit Betrieblicher Altersvorsorge stellen, sind meist vielschichtig. Dies resultiert zunächst aus der Vielfalt der möglichen Durchführungswege – vom unmittelbaren Versorgungsversprechen des Arbeitgebers („Direktzusage“) über die sehr populäre Direktversicherung, den Pensionsfonds und die Pensionskasse, bis hin zur ebenfalls unter Einbeziehung eines Dritten eingeschalteten Unterstützungskasse (mittelbare Versorgungszusagen). Außerdem sind die Rechtsgrundlagen einer Betrieblichen Altersversorgung in der Praxis häufig unterschiedlich. Neben möglichen Rechten aufgrund individueller Zusagen oder Gesamtzusagen des Arbeitgebers beruhen viele Versorgungsansprüche auf (Konzern-/Gesamt-) Betriebsvereinbarungen. Darüber hinaus können die Arbeitnehmer auch unmittelbar aus dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) Versorgungsansprüche gegen ihren Arbeitgeber herleiten. 

Da häufig eine große Zahl von Arbeitnehmern von Versorgungszusagen profitiert und da sich Versorgungsanwartschaften regelmäßig über Jahrzehnte aufbauen, sind die Kosten der Finanzierung der Versorgungsansprüche für Arbeitgeber meist erheblich. Dies gilt gleichermaßen auch für die Risiken, falls im Zusammenhang mit der Betrieblichen Altersvorsorge, beispielsweise bei der teilweisen Schließung oder bei der Umgestaltung von Versorgungswerken, Fehler unterlaufen. Für die begünstigten Arbeitnehmer stellt die Betriebliche Altersvorsorge oft eine wichtige Säule ihrer finanziellen Lebensplanung dar und die Bindung an den Arbeitgeber kann weit über das Arbeitsverhältnis hinaus reichen. 

Zielgerichtete Beratung

Den besonderen Herausforderungen, die das Recht der Betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland mit sich bringt, begegnen wir mit einer entsprechenden Spezialisierung einiger Kolleginnen und Kollegen innerhalb unserer Praxisgruppe Arbeitsrecht. Die Mitglieder unserer Taskforce Betriebliche Altersvorsorge sind auf die Beratung zu Fragestellungen im Zusammenhang mit dem BetrAVG spezialisiert – nicht nur in Bezug auf Arbeitnehmer, sondern auch im Hinblick auf Zusagen an Vorstände, Geschäftsführer und Gesellschafter. So können wir unsere Mandanten standortübergreifend mit praktischen Ratschlägen zum Umgang mit den Anforderungen beraten, die das BetrAVG, das regelmäßig durch den Gesetzgeber „modernisiert“ wird, an den Arbeitgeber stellt. Das kann zum Beispiel die Begründung, Fortführung und Änderung von Versorgungszusagen aller Art bis hin zur Schließung von Versorgungswerken betreffen. Unsere Beratung schließt dabei den Blick auf Fragen zur Finanzierung, Bilanzierung und Insolvenzsicherung von Versorgungsanwartschaften mit ein. Wir arbeiten hierzu bei Bedarf auch regelmäßig mit Spezialisten aus den Bereichen des Steuerrechts oder der Versicherungsmathematik – innerhalb und außerhalb unserer Sozietät – zusammen.

Ihre Fragen

Melden Sie sich bei uns – wir unterstützen Sie mit Sachverstand und Augenmaß!

  • Sie möchten wissen, inwieweit Sie gegenüber Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Einführung und (Mit-)Finanzierung einer betrieblichen Altersvorsorge verpflichtet sind?
  • Sie fragen sich, welche finanziellen Verpflichtungen und Risiken für Sie als Arbeitgeber mit verschiedenen Ausgestaltungen einer Versorgungszusage einhergehen? 
  • Sie möchten die finanziellen Belastungen aus einem bestehenden Versorgungswerk verringern oder begrenzen oder ein Versorgungswerk schließen?
  • Sie würden gerne die finanziellen Verpflichtungen aus bestehenden Versorgungszusagen auf einen Dritten auslagern oder die Rückstellungen „aus der Bilanz“ eliminieren?
  • Sie stehen vor dem Kauf oder Verkauf eines Unternehmens und benötigen Unterstützung bei der Beurteilung der Einflüsse bestehender Versorgungszusagen auf die Struktur der Transaktion und auf die Kaufpreisbemessung?
  • Sie fragen sich, ob Sie zur Anpassung der laufenden Leistungen an Ihre Rentner verpflichtet sind?

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