Insolvenzarbeitsrecht
Fragen aus dem Bereich des Insolvenzarbeitsrechts stellen sich regelmäßig für die Gesellschafter in Eigenverwaltungsverfahren und natürlich für den Insolvenz-/Sachwalter. Aber gerade auch bei Unternehmen, die einen insolventen Betrieb erwerben wollen, nimmt das Insolvenzarbeitsrecht eine wichtige Rolle ein. Neben dem Haftungsumfang für Mitarbeiteransprüche gilt es auch zu beantworten, inwieweit das Unternehmen bei der gegebenen Personalstärke rentabel sein wird und wenn nicht, welche Maßnahmen abzuleiten sind.
Das Sanierungsziel erreichen
Dabei bietet das Insolvenzarbeitsrecht als Querschnittsmaterie verschiedene Möglichkeiten, das Sanierungsziel auch in Bezug auf die Personalthemen rasch zu erreichen.
Die Brisanz liegt dabei zunächst einmal in der fehlenden Verknüpfung der verschiedenen Rechtsquellen und vor allem in der hohen zeitlichen Dynamik der Abläufe. Es ist in der Krise keine Seltenheit, dass insolvente Unternehmen oder jedenfalls Teile davon sprichwörtlich über Nacht verkauft werden müssen. Die arbeitsrechtlichen Maßnahmen in der Eigenverwaltung sowie der Insolvenz und auch beim Erwerb vom Insolvenzverwalter müssen zudem stets dem Erfordernis der rechtssicheren Umsetzung von kaufmännischen Vorgaben & Zielgrößen entsprechen. Der Zielkonflikt zu den Interessen der Mitarbeiter ist allzu oft unausweichlich. Gerade bei Unternehmen mit einer größeren Mitarbeiterzahl stellt die Erfüllung dieser Anforderungen durch den Berater eine nicht zu unterschätzende Herausforderung dar. Zudem sind wir davon überzeugt, dass die Qualität der Beratungsleistungen vor allem auch durch Expertise & Erfahrungen bestimmt wird.
Unsere Beratung im Insolvenzarbeitsrecht
Die Task Force bündelt standortübergreifend unsere einschlägigen Erfahrungen im Insolvenzarbeitsrecht und ermöglicht es uns so, schnell, kompetent, unabhängig und flexibel in der Krise zu gestalten und zu beraten. Wir vertreten die Gesellschafterinteressen in der Eigenverwaltung ebenso effizient wie die Interessen des Sach-/Insolvenzverwalters und des Käufers eines insolventen Unternehmens. Erforderlichenfalls schützen wir bei der personalwirtschaftlichen Sanierung in der Krise auch die Gläubigerinteressen und sei es durch gezielte Bewertung für den (vorläufigen) Gläubigerausschuss. Der regelmäßige Austausch zu aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung gewährleistet, dass wir unsere Mandanten zuverlässig und kompetent beraten. Es ist unser Anspruch, auch unter den knappen zeitlichen Ressourcen, die Probleme unseres Mandanten frühzeitig zu erkennen und bestmögliche Lösungen zu finden.
Der Fokus unserer Gestaltungs- und Beratungsfelder im Insolvenzarbeitsrecht liegt unter anderem in:
- Insolvenzgeld und Insolvenzgeldvorfinanzierung,
- Beendigung von Arbeitsverhältnissen in der Krise einschließlich Massenentlassungsverfahren,
- Unternehmenstransaktionen/Betriebsübergang (§ 613a BGB),
- Verhandlungen mit dem Betriebsrat und Betriebsänderung in der Insolvenz,
- Vertragsgestaltungen, v.a. während der Betriebsfortführung,
- Transfergesellschaft,
- Forderungen von Arbeitnehmern vor und nach Insolvenzeröffnung (Haftung der Insolvenzmasse/des neuen Betriebsinhabers bei Unternehmenskauf).
Zudem arbeiten wir Hand in Hand mit den Rechtsanwälten und Steuerberatern unserer Praxisgruppe Restrukturierung und greifen für den besonderen Themenkreis der Betrieblichen Altersversorgung in der Krise gern auf die Expertise der Rechtsanwälte aus unserer Task Force Betriebliche Altersversorgung zurück.