Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
Wir beraten und verteidigen Unternehmen wie Führungskräfte in allen strafrechtlichen Fragestellungen und Situationen. Dabei greifen wir auf unsere langjährige Erfahrung im Bereich des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts zurück.
Unternehmerisches Handeln schließt das Risiko ein, mit strafrechtlichen und regulatorischen Vorwürfen konfrontiert zu werden. Straf- und verwaltungsrechtliche Sanktionen sind längst zu Instrumenten der Wirtschaftspolitik geworden. Der Strafgesetzgeber greift zunehmend in die Wirtschaftsabläufe ein.
Straf- und aufsichtsrechtliche Verfahren erfordern hochkompetente rechtliche Begleitung, exzellente Kenntnisse der Rechtsmaterie und umfassende Erfahrungen in Straf-, Bußgeld- und Aufsichtsverfahren. Die Anwältinnen und Anwälte unserer Wirtschafts- und Steuerstrafrecht Practice gehören zu den profiliertesten Wirtschafts-Strafverteidigern des Landes – nachgewiesen durch zahlreiche Auszeichnungen in Branchendiensten wie JUVE, WirtschaftsWoche, Chambers, Legal500 oder Focus Spezial.
Anwaltliche Beratung und Verteidigung von Führungskräften
Wir beraten und verteidigen Vorstände, Geschäftsführer und sonstige Führungskräfte in allen strafrechtlichen Fragestellungen und Situationen. Ob Durchsuchungen, Hauptverhandlungen oder Rechtsbehelfsverfahren: Unsere Strafverteidiger wehren jegliche Vorwürfe der Staatsanwaltschaft, die gegen ihre Mandanten hinsichtlich wirtschafts- und strafrechtlicher Verfehlungen vorgebracht werden, erfolgreich ab.
Führungskräfte in Unternehmen werden einem zweifachen Haftungsrisiko ausgesetzt:
- die persönliche Haftung
- die interne Haftung gegenüber dem Unternehmen, dort entstandenen Schäden und verhängten Unternehmenssanktionen
Diese Sachzwänge und stetige Verschärfungen in Gesetz und Rechtsprechung erfordern einen erfahrenen Beistand, wenn behördliche Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft, Steuerfahndung oder den Zoll eingeleitet werden. Daher ist es wichtig, in strafrechtlichen Krisensituationen einen Anwalt zu Rate zu ziehen, um sowohl erfolgversprechende Präventiv- als auch Gegenmaßnahmen ergreifen zu können.
Wir verteidigen Führungskräfte und Vorstandmitglieder
- Vorstände börsennotierter Aktiengesellschaften
- Vertriebsleiter
- Geschäftsführer großer, mittelständischer und kommunaler Gesellschaften
- Aufsichtsräte
- Beiratsmitglieder
Unternehmensverteidigung: unsere Mandanten und ihre Branchen
Auch wenn ein eigenständiges Unternehmensstrafrecht in Deutschland bisher nicht existiert, sind Sanktionen und Vermögensabschöpfungen gegen Unternehmen möglich.
Strafrechtliche und regulatorische Ermittlungen betreffen meist nicht nur die Führungskräfte, sondern auch das gesamte Unternehmen. Ein Strafverfahren kann tief in die Unternehmensstruktur eingreifen und sogar existenzgefährdend sein.
Praxishinweis: Nach § 30 des Ordnungswidrigkeitsgesetzes (OWiG) können Strafgerichte Geldbußen gegen Unternehmen verhängen, sofern Führungskräfte selbst eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begehen und ihre Pflichten verletzten. Auch die Verletzung von Aufsichtspflichten nach § 130 OWiG kann eine Pflichtverletzung im Sinne von § 30 OWiG begründen und Führungskräfte erneut belangen. Derartige Pflichtverletzungen können pro Einzelfall eine Unternehmensgeldbuße mit bis zu 10 Millionen Euro nach sich ziehen – zuzüglich Vermögensabschöpfung.
So setzen sich unsere Strafverteidiger in Verfahren zur Verhängung von Unternehmensgeldbußen und Vermögenseinziehungen für Unternehmen aus den verschiedensten Branchen ein.
Unsere Klientel umfasst die gesamte Bandbreite:
- deutsche und ausländische Banken
- Handelsgesellschaften
- Maschinenbauer
- Stahl- und Rüstungskonzerne
- Immobiliengesellschaften
- Wertpapierhandelsgesellschaften
- Fondsgesellschaften
- Familienbetriebe
- Dienstleister unterschiedlichster Branchen
- kommunale Gesellschaften
Präventivberatung und strafrechtliche Begutachtung
Wir prüfen, ob Ihr Vorhaben strafrechtliche oder sonstige juristische Risiken beinhaltet und ermitteln die Maßnahmen zur Risikovermeidung. Von der Korruptionsprävention (etwa im Zusammenhang mit Einladungen und Geschenken) bis zum risikolosen Aktienverkauf (Stichwort: Insiderhandel) begleiten wir Sie bei Ihrem Vorhaben und gewährleisten Rechtssicherheit.
Darüber hinaus begutachten wir komplexe strafrechtliche Fragestellungen, ggf. im Zusammenhang mit gesellschafts-, steuer- oder sonstigen rechtlichen Implikationen. Die Qualität unserer Begutachtung sichern wir durch wissenschaftlich fundiertes Arbeiten, promotionsadäquate Leistungen sowie durch Erfahrungen unserer Anwälte in Forschung und Lehre, u.a. an universitären Instituten.
Zeugenbeistandschaft: Beistand vor Polizei, Gericht und Staatsanwaltschaft
Zeugen in Wirtschaftsstrafverfahren haben das Recht auf einen anwaltlichen Zeugenbeistand – das regelt der Gesetzgeber ausdrücklich in § 68 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO). Wir klären Zeugen über ihre Rechte und Pflichten auf, begleiten sie in die polizeiliche, staatsanwaltschaftliche und gerichtliche Vernehmung, schützen sie vor Selbstbelastung und sichern die Ordnungsmäßigkeit des Verfahrens. Daneben stehen wir Auskunftspersonen in Aufsichtsverfahren und unternehmensinternen Ermittlungen zur Seite.
Selbstanzeigeberatung: Selbstanzeige und Berichtigungserklärung
Werden Fehler nachträglich entdeckt, sieht das Recht vielerorts Berichtigungspflichten vor. Selbst Straftaten lassen sich durch Berichtigungen früherer Angaben bereinigen. Selbstanzeigen führen im Steuerrecht, im Außenwirtschaftsrecht und im Sozialversicherungsrecht zur Straf- und Bußgeldfreiheit.
Wir begleiten Ihre straf- und bußgeldbefreiende Selbstanzeige und vertreten Sie gegenüber Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden. Unsere Expertise und die Qualität unserer Arbeit schöpft sich aus hunderten Selbstanzeigefällen in- und ausländischer Banken.
Compliance und Internal Investigations
Während Compliance Management Systeme ein rechtskonformes und ethisches Verhalten der Mitarbeiter gewährleisten und Regelverstöße verhindern, werden mittels Hinweisgebersystemen mögliche Verdachtsfälle frühzeitig aufgedeckt. Unsere Anwälte aus dem Bereich Wirtschafts- & Steuerstrafrecht beraten Sie zu allen Aspekten der Compliance und internen Ermittlungen.
Nachhaltiges Wirtschaften mit Corporate Social Responsibility (CSR)
Unsere Task-Force Corporate Social Responsibility berät Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Organisationen in den Bereichen Wirtschaft, Umwelt und Menschenrechte.
Task-Forces
Videos
Durchsuchung und Beschlagnahme
Durchsuchung und Beschlagnahme sind typische Ermittlungsmaßnahmen im Strafverfahren. Sie drohen Beschuldigten, Unverdächtigen und auch Unternehmen. Unser Erklärfilm zeigt, wie Sie eine Durchsuchung besser bewältigen.
Aktuelle Meldungen
Auszeichnungen
Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2024/2025
Leaders League 2024
brand eins Top Wirtschaftskanzleien 2024
Legal 500 EMEA 2024
Legal 500 Deutschland 2024
JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2023/2024
Juve Handbuch Steuern 2023
brand eins Top Wirtschaftskanzleien 2023
Leaders League 2023
Legal 500 Deutschland 2023
JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2022/2023
FOCUS Top Wirtschaftskanzleien 2022
brand eins Top Wirtschaftskanzleien 2022
Juve Handbuch Steuern 2022
Legal 500 EMEA 2022
WirtschaftsWoche: TOP Kanzlei 2022
Legal 500 Deutschland 2022
JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2021/2022
FOCUS Top Wirtschaftskanzleien 2021
brand eins Top Wirtschaftskanzleien 2021