Kartellrecht
Unsere Anwälte im Bereich Kartellrecht beraten Sie im deutschen und europäischen Kartell- und Wettbewerbsrecht. Unsere Mandanten profitieren von unserer langjährigen Erfahrung.
Das Kartellrecht soll den Markt vor wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen schützen und die wettbewerblichen Strukturen unseres Wirtschaftssystems bewahren. Aufgrund des hohen Sanktionspotentials, insbesondere der hohen Geldbußen und Schadensersatzforderungen Dritter, sind die Vorgaben des Kartellrechts strikt zu beachten.
Unser Team berät Unternehmen und Verbände sowie die öffentliche Hand umfassend im deutschen und europäischen Kartellrecht. Wir führen und koordinieren die notwendigen Fusionskontrollverfahren auf deutscher, europäischer und multinationaler Ebene und beraten bzw. verteidigen unsere Mandanten in laufenden Ermittlungsverfahren. Wir unterstützen unsere Mandanten auch präventiv bei den notwendigen Compliance-Maßnahmen durch Schulungen, Audits und sonstige unternehmensinterne Schutzmaßnahmen. Darüber hinaus beraten wir eingehend zu den kartellrechtlichen Risiken bei wettbewerblichen Kooperationen und beim Aufbau vertrieblicher Strukturen.
Das Kartellrecht als vielfältiger Bereich – Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten
Unsere Tätigkeit im Kartellrecht setzt sich aus gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretungen von Unternehmen zusammen, die teilweise grenzüberschreitende Zusammenhänge aufweisen. Aus diesem Grund berücksichtigen wir jegliche Schnittstellen des Kartellrechts und stehen so unseren Mandanten kompetent zur Seite. Zu den angrenzenden Rechtsgebieten gehören:
- Recht der regulierten Industrien/Energierecht
- Gesellschaftsrecht
- Datenschutzrecht
- Gewerblicher Rechtsschutz und Patentrecht
- Medienrecht
- EG-Recht
- Vertriebsrecht
- Internationales Handelsrecht
Unser Leistungsspektrum im Kartellrecht
Unsere Leistungen im Kartellrecht umfassen die gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung und Abwehr von kartellrechtlichen Ansprüchen. Wir vertreten unsere Mandanten in Bußgeld- und Verwaltungsverfahren vor dem Bundeskartellamt, der Europäischen Kommission sowie vor deutschen und europäischen Gerichten. Im Einzelnen bieten wir in den folgenden Bereichen eine umfassende, fundierte und pragmatische kartellrechtliche Beratung an:
Fusionskontrolle
Wir prüfen für unsere Mandanten die Notwendigkeit fusionskontrollrechtlicher Anmeldungen und die materielle Freigabefähigkeit von Zusammenschlüssen und notifizieren diesen nötigenfalls beim Bundeskartellamt oder bei der Europäischen Kommission oder koordinieren ausländische Anmeldungen mit unseren dortigen Best-Friends-Kanzleien („multi-jurisdictional filings“).
In der Vergangenheit hat unsere Praxisgruppe Kartellrecht zahlreiche Anmeldungen durchgeführt und intensive und langjährige Erfahrungen in praktisch allen wichtigen Industrie- und Dienstleistungssektoren entwickelt.
Soweit gewünscht vertreten wir Marktteilnehmer selbstverständlich auch als Beigeladene in anhängigen Fusionsverfahren.
Kartelle
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in Kartellbußgeldverfahren vor dem Bundeskartellamt und der Europäischen Kommission sowie vor deutschen und europäischen Gerichten, u.a. auch bei der Inanspruchnahme von Kronzeugenregelungen, auch im Rahmen internationaler Abwehr- und Verteidigungsstrategien.
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Wir überprüfen Vereinbarungen zwischen Unternehmen auf kartellrechtswidrige Klauseln und beraten unsere Mandanten bei der kartellrechtskonformen Vertragsgestaltung. Hierdurch stellen wir sicher, dass Verträge auch vor den Kartellbehörden und Gerichten rechtswirksam Bestand haben.
Private Kartellrechtsdurchsetzung
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in kartellrechtlichen Schadensersatzprozessen, in denen durch Kartelle verursachte Schäden eingeklagt werden. In den letzten Jahren haben wir eine Vielzahl von Verfahren sowohl auf Kläger- als auch Beklagtenseite geführt. Die internationale Koordinierung aller relevanten behördlichen und gerichtlichen Verfahren unter Berücksichtigung des internationalen Zivilprozessrechts ist durch die enge Verzahnung zwischen unseren Kartellrechts- und Litigation-Teams gewährleistet. Unsere Anwälte sind mit Prozessen der ordentlichen Gerichtsbarkeit ebenso vertraut, wie mit der Führung von Ad-hoc- und institutionellen Schiedsverfahren oder Verfahren der alternativen Streitbeilegung (Alternative Dispute Resolution). In diesen und anderen Verfahren arbeiten wir, wenn erforderlich, auch mit versierten ökonomischen Beratern zusammen.
Missbrauchskontrolle
Wir beraten sowohl Mandanten mit hohen Marktanteilen darüber, welche Handlungsweisen ihnen im Wettbewerb mit ihren Konkurrenten offenstehen, als auch Unternehmen, die sich gegen missbräuchliche Verhaltensweisen marktbeherrschender Unternehmen wehren möchten.
Kartellrechtliche Compliance
Wir untersuchen Geschäftsbereiche unserer Mandanten auf mögliche Kartellrechtsverstöße, schulen die Mitarbeiter, strukturieren und implementieren effiziente interne Kontrollsysteme zur Vermeidung von Kartellrechtsverstößen und helfen bei deren Umsetzung. Unsere Compliance Management Systeme basieren auf internationalen Standards.
Beihilfen
Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Beantragung von staatlichen Beihilfen und bei der Klärung von beihilferechtlichen Fragestellungen sowohl in Verfahren vor der Europäischen Kommission und den europäischen Gerichten als auch vor den deutschen Behörden und Gerichten.
Regulierte Industrien
In den vergangenen Jahren wurden verschiedene europäische und nationale Märkte, etwa für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Verkehr (z.B. Luftfahrt), liberalisiert. Für eine Reihe dieser Bereiche bestehen spezifische kartellrechtliche Fragestellungen. Die Entwicklung der Liberalisierung in allen genannten Branchen haben wir von Beginn an intensiv begleitet und beraten regelmäßig bei aktuellen Rechtsproblemen aus diesen Bereichen.
Anzeigen/Anträge nach Außenwirtschaftsrecht
Im Rahmen von M&A-Transaktionen sind oft auch außenwirtschaftsrechtliche Freigaben bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigungen für sektorspezifische und sektorübergreifende Investitionen nach § 4 AWG, §§ 55 bis 62 AWV beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) einzuholen. Wir prüfen für unsere Mandanten Notifizierungspflichten, bereiten ggfs. die entsprechenden Anzeigen/Anträge vor und begleiten sie durch das entsprechende Verwaltungsverfahren.
Durch unsere internationale Ausrichtung und unsere guten Kontakte zu führenden Kanzleien in allen wichtigen Jurisdiktionen tragen wir der steigenden Internationalisierung des Kartellrechts und der weltweiten Vernetzung der Kartellbehörden Rechnung.
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