11.04.2025Fachbeitrag

Sonder-Update Arbeitsrecht

Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD – Arbeitsrechtliche Aspekte

Der Koalitionsvertrag der zukünftigen Regierungsparteien liegt vor. Wir zeigen Ihnen, welche Vorhaben im Arbeitsrecht und angrenzenden Sozialrecht geplant sind.

(1) Arbeits- und Fachkräftesicherung

Das Einstellen von ausländischen Fachkräften soll vor allem durch die Schaffung einer digitalen Agentur für Fachkräfteeinwanderung – die „Work-and-stay-Agentur“ – erleichtert werden. Diese Agentur soll mithilfe einer zentralen IT-Plattform alle Prozesse der Erwerbsmigration und der Anerkennung von Berufs- und Studienabschlüssen bündeln und mit den Strukturen der Bundesländer verzahnen. Die Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen (ZAB), welche für die Bewertung ausländischer Bildungsqualifikationen in Deutschland zuständig ist, soll in Struktur und Organisation angepasst werden.

Das Angebot für Berufssprachkurse soll erhöht werden. Die Arbeitsverbote von Flüchtlingen, ausgenommen Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten, Dublin-Fälle oder Personen, die das Asylrecht offenkundig missbraucht haben, soll auf maximal drei Monate reduziert werden. 

(2) Sozialrecht (Leistungen und insbesondere Scheinselbstständigkeit)

Es ist eine Sozialstaatsreform geplant, bei der das Sozialrecht modernisiert und entbürokratisiert werden soll. Eine Kommission soll Empfehlungen entwickeln, wie u.a. eine massive Rechtsvereinfachung, erhöhte Transparenz und die Zusammenlegung von Sozialleistungen erreicht werden können. Hierzu gehört auch die Möglichkeit der Pauschalierung von Leistungen. Ziel sind bürgerfreundlichere Leistungen aus einer Hand sowie eine Digitalisierung der Prozesse. Bürgerinnen und Bürger sowie Betriebe im Kontakt mit den Sozialversicherungen und Verwaltungen sollen nur einmal ihre jeweiligen Daten eingeben müssen, die dann von Bund, Ländern und Kommunen genutzt und verarbeitet werden können (Once-Only-Prinzip). Um Kinderarmut zu bekämpfen und Alleinerziehende zu entlasten, soll u.a. die Einführung einer Kinderkarte für alle kindergeldberechtigten Kinder im Rahmen einer Machbarkeitsstudie geprüft werden.

Scheinselbstständigkeit soll verhindert werden. Hierfür soll das Statusfeststellungsverfahren zügig im Interesse von Selbstständigen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Unternehmen schneller, rechtssicherer und transparenter gemacht werden, zum Beispiel auch mit Blick auf die Auswirkungen des Herrenberg-Urteils (BSG vom 28. Juni 2022, B 12 R 3/20 R). Zur Beschleunigung soll eine Genehmigungsfiktion eingeführt werden, die im Zuge der Reform der Alterssicherung für Selbstständige umgesetzt werden soll. 

(3) Arbeitsschutz

Ausweislich des Koalitionsvertrags sollen im Bereich des Arbeitsschutzes weiterhin hohe Standards gelten. Insbesondere soll die Prävention vor psychischen Erkrankungen in Zukunft gestärkt werden. Dazu sollen alle dafür notwendigen Instrumente des Arbeitsschutzes auf ihre Wirksamkeit hin geprüft und ein Datenaustausch ermöglicht werden. Ziel sei es, gute Arbeitsbedingungen für körperlich stark belastete Berufsgruppen herzustellen. Insbesondere möchte man sich für höhere europäische Arbeitsschutzstandards für Berufskraftfahrer einsetzen, wozu es gehöre, die Sanitärinfrastruktur auf Park- und Rastplätzen auf Bundesautobahnen mit einem kostenfreien Zugang zukünftig weiter auszubauen. Ferner sollen die Arbeitsbedingungen in der Kurier-, Express- und Paketdienstbranche verbessert werden, indem in diesem Bereich eine Nachunternehmerhaftung, vergleichbar mit der Nachunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge, eingeführt werden soll.

(4) Elektronischer Europäischer Sozialversicherungsausweis und A1-Verfahren

Der Koalitionsvertrag sieht Maßnahmen zur Verbesserung der Mobilität und des Schutzes von Arbeitnehmern innerhalb der EU vor:

  • Elektronischer Europäischer Sozialversicherungsausweis (EUDI-Wallet): Der Koalitionsvertrag unterstützt die europarechtlich vorgegebene Einführung eines elektronischen Europäischen Sozialversicherungsausweises mit digitaler EU-Identität (EUDI-Wallet). Dies soll die Mobilität der Arbeitnehmer fördern.
  • Reform der eDeclaration und A1-Verfahren: Die Entsendemeldung in der EU soll durch die Reform der eDeclaration technisch erleichtert werden. Es wird angestrebt, die Entsendemeldung in der EU mit dem sogenannten A1-Verfahren zu bündeln. Künftig sollen zudem alle den Schwerbehinderten- und Rentenausweis sowie die A1-Bescheinigung digital und sicher mit sich führen können. 

Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Mobilität der Arbeitnehmer innerhalb der EU zu verbessern und gleichzeitig den Zugang zu Sozialversicherungsleistungen zu erleichtern.“

(5) Mindestlohn 

„Wir stehen zum gesetzlichen Mindestlohn“, so steht es in dem neuen Koalitionsvertrag von Union und SPD. Derzeit liegt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland bei 12,82 EUR pro Stunde. Das Ziel der großen Koalition ist es, diesen bis zum Jahr 2026 auf 15,00 EUR anzuheben.

Die Festlegung der Mindestlohnhöhe erfolgt jedoch weiterhin durch eine unabhängige Mindestlohnkommission. Diese Kommission setzt sich aus Wirtschaftsexperten sowie Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite zusammen.

Für viele Arbeitnehmer bedeutet die Erhöhung des Mindestlohns vor allem Sicherheit in Bezug auf faire Löhne und soziale Absicherung. Arbeitgeber hingegen stehen vor der Herausforderung, die höheren Löhne und die damit verbundenen höheren Sozialabgaben zu tragen. Dies kann zu einer erheblichen finanziellen Belastung führen.

Unternehmen müssen sich nicht nur mit den wirtschaftlichen Belastungen aufgrund der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auseinandersetzen, sondern auch generell mit der Frage einer gerechten Lohnverteilung. Dies birgt die Gefahr, dass Lohnkosten durch Entlassungen reduziert werden oder die gestiegenen Personalkosten durch Preiserhöhungen an die Verbraucher weitergegeben werden.

Ob der Mindestlohn tatsächlich auf 15,00 EUR brutto pro Stunde angehoben wird, bleibt abzuwarten. Die Mindestlohnkommission wird, wie bisher, eine umfassende Abwägung vornehmen und dabei sowohl die Tarifentwicklung als auch den nationalen Bruttomedianlohn berücksichtigen. Das Ziel ist, dass der gesetzliche Mindestlohn 60 Prozent des nationalen Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten erreicht. Die zukünftige Lohnentwicklung in Deutschland wird daher eine entscheidende Rolle bei der Festlegung des Mindestlohns spielen.

(6) Tarifrecht

CDU, CSU und SPD verpflichten sich im Koalitionsvertrag ausdrücklich dem Ziel, künftig die Tarifbindung zu stärken. Plakativ beschreiben die Koalitionspartner hierbei, dass Tariflöhne wieder den Regelfall statt den Ausnahmefall darstellen sollen.

Zu diesem Zweck soll vor allem ein Bundestariftreuegesetz eingeführt werden – ein Vorhaben, das auch die Ampelregierung zuvor bereits verfolgt hatte. Dieses Gesetz verpflichtet öffentliche Auftraggeber, bei der Vergabe von Aufträgen sicherzustellen, dass die beauftragten Unternehmen die geltenden Tarifverträge einhalten. Davon versprechen sich die Koalitionspartner sowohl Tariflöhne für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu sichern als auch potentielle Nachteile tarifgebundener Unternehmen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge zu beseitigen. Nach dem neuen Koalitionsvertrag soll dieses Gesetz nun für Vergaben auf Bundesebene ab 50.000 Euro und für Start-ups mit innovativen Leistungen für Vergaben ab 100.000 Euro greifen. Gleichzeitig sollen Bürokratie, Nachweispflichten und Kontrollen auf ein Minimum begrenzt und Unternehmen insofern entlastet werden. 

Zusätzlich nimmt der Koalitionsvertrag gleich an mehreren Stellen Bezug zum Tarifrecht bzw. setzt auch insoweit umfassend auf eine Orientierung an Tarifbedingungen:

So erklärt der Koalitionsvertrag etwa, dass sich die Gehaltsstrukturen der gesetzlichen Krankenkassen, des Medizinischen Dienstes und weiterer Akteure künftig am Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) zu orientieren haben. An anderer Stelle ergibt sich aus dem Koalitionsvertrag im Rahmen von möglichen steuerfreien Zuschlägen für Mehrarbeit über das Vollzeitvolumen hinaus, dass für tarifliche Regelungen eine Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden insofern als Vollzeitarbeit gelten kann, während von Vollzeitarbeit in Fällen nicht tariflich festgelegter Arbeitszeiten erst ab 40 Stunden ausgegangen werden kann. 

Bezüglich Letzterem verweisen die Koalitionspartner bereits darauf, dass bei der konkreten Ausgestaltung eine praxisnahe Lösung in enger Abstimmung mit den Sozialpartnern noch entwickelt werden soll. Nicht nur an dieser Stelle sind daher die konkreten Entwicklungen noch abzuwarten. Auch insgesamt ergeben sich für das Tarifrecht aus dem nunmehr veröffentlichten Koalitionsvertrag – abgesehen von dem in der letzten Legislaturperiode bereits angestoßenen Bundestariftreuegesetz – bislang vielfach erst Zielsetzungen, zu deren finaler Erreichung es noch der Erarbeitung konkreter Regelungen bedarf.  

(7) Betriebsverfassungsrecht

Der am 10. April 2025 veröffentlichte Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD befasst sich an mehreren Stellen auch mit den Vorhaben der neuen Regierung zur Modernisierung des Betriebsverfassungsrechts. Die Regelungsvorhaben sind von der Zielsetzung geprägt, die „steigenden Herausforderungen der Digitalisierung und der künstlichen Intelligenz“ auch in der Arbeitswelt und im Bereich der betrieblichen Mitbestimmung berücksichtigen zu wollen. 

Die wesentlichen betriebsverfassungsrechtlichen Aspekte des Koalitionsvertrages sind folgende: 
 

  1. Mitbestimmung und Digitalisierung 
    Die Koalition plant, Betriebsversammlungen und Betriebsratssitzungen in Online-Formaten zu ermöglichen. Online-Formate sollen eine gleichwertige Alternative zu Präsenzsitzungen werden. 

    Zudem soll künftig auch bei der Betriebsratswahl eine Online-Wahl möglich sein. Diese Neuerungen könnten bereits für die nächsten regulären Betriebsratswahlen im Frühjahr 2026 relevant werden.
     
  2. Mitbestimmung und KI 
    Laut dem Koalitionsvertrag soll zudem der Einsatz von KI die Qualifizierung der Beschäftigten und die faire Regelung zum Umgang mit Daten im Betrieb erfordern.
    Auch wenn dies nicht ausdrücklich so benannt ist, hat auch diese Zielsetzung Auswirkungen auf die betriebliche Mitbestimmung. Jedenfalls in Bezug auf Qualifizierungen zu KI-Maßnahmen wären Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates zu beachten. 
    In Bezug auf den Einsatz von KI bestehen nach der aktuellen Fassung des Betriebsverfassungsrechts keine Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates. Gleichwohl ist der Einsatz von KI in aller Regel mit der Nutzung von Software verbunden, für den wiederum Mitbestimmungsrechte bestehen. Ob die Mitbestimmungsrechte nunmehr erweitert und ausdrücklich auf den Einsatz von KI erstreckt werden sollen, wird abzuwarten sein. 

(8) Arbeitszeit

Wöchentliche statt tägliche Höchstarbeitszeit

Bislang sieht das Arbeitszeitgesetz eine tägliche Höchstarbeitszeit vor. Demnach darf die werktägliche Arbeitszeit in der Regel acht Stunden, in Ausnahmefällen zehn Stunden, nicht überschreiten. Das wollen die Koalitionspartner nun ändern und zukünftig eine wöchentliche anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit einführen. Dies soll im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie geschehen und insbesondere die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern. Die konkrete Ausgestaltung dieses Vorhabens soll in einem Dialog mit den Sozialpartnern ausgearbeitet werden. 

Die Entscheidung, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Rahmen einer Wochenarbeitszeit flexibler über die Verteilung der Arbeitszeit entscheiden können, ist grundsätzlich zu begrüßen. Den Arbeitsvertragsparteien wird damit ermöglicht, die Arbeitszeit an betriebliche, aber auch individuelle Bedürfnisse besser anzupassen. Davon können beide Seiten profitieren. Dennoch muss sichergestellt werden, dass auch die Erholung und Gesundheit der Arbeitnehmer weiterhin gewährleistet ist. Der Koalitionsvertrag legt daher fest, dass kein Arbeitnehmer gegen seinen Willen zu höherer Arbeitszeit gezwungen werden darf. Missbrauchsmöglichkeiten sollen ausgeschlossen werden. Weitere Details, wie das Vorhaben ausgestaltet werden soll, sind noch nicht bekannt. 

Elektronische Arbeitszeiterfassung

Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluss vom 13. September 2022 - Az. 1 ABR 22/21), dass in Deutschland die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzuzeichnen ist, sind die daraufhin von der Ampel-Regierung angekündigten Änderungen des Arbeitszeitgesetzes nicht eingetreten. Bis auf einen regierungsinternen Referentenentwurf stagnierte der gesamte Prozess mit der Folge, dass in der betrieblichen Praxis große Unsicherheit herrschte. Der Koalitionsvertrag sieht nun vor, dass die Pflicht zur Erfassung von Arbeitszeiten unbürokratisch geregelt werden soll. Insbesondere ist die Rede von einer elektronischen Zeiterfassung. Für kleine und mittlere Unternehmen sollen angemessene Übergangsregeln vorgesehen werden. Die Vertrauensarbeitszeit soll ohne Zeiterfassung im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie möglich bleiben. Es bleibt zu hoffen, dass die zukünftige Regierung die aktuell bestehende rechtliche Grauzone durch eine rechtssichere und praxisgerechte Lösung nun endlich aufheben wird.

Erweiterung des Ausnahmekatalogs

Ferner soll der Ausnahmekatalog nach § 10 Arbeitszeitgesetz für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung um das Bäckereihandwerk erweitert werden. Dabei sollen die hohen Standards im Arbeitsschutz gewahrt und die geltenden Ruhezeitregelungen beibehalten werden. 

Zusammenfassend bleibt abzuwarten, ob die zukünftige Regierung bei der Umsetzung dieser Vorhaben einen ausgewogenen und praktikablen Ansatz findet, der sowohl den Schutz der Arbeitnehmer als auch die betrieblichen Erfordernisse im Hinblick auf die wirtschaftlichen Herausforderungen und die moderne Arbeitswelt ausreichend berücksichtigt. 

(9) Zuschläge

Mehrarbeitszuschläge sollen in Zukunft steuerfrei gestellt werden, wenn sie über die tariflich vereinbarte beziehungsweise an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen. Hintergrund ist, dass sich Mehrarbeit aus der Sicht der Beschäftigten wieder mehr auszahlen soll. Es sollen für die Arbeitnehmer mithin Anreize für die Leistung von Mehrarbeit geschaffen werden. Als Vollzeitarbeit soll dabei im Anwendungsbereich tariflicher Regelungen mindestens eine Arbeitszeit von 34 Wochenstunden und außerhalb des Anwendungsbereichs tariflicher Regelungen eine Arbeitszeit von 40 Wochenstunden gelten. Die Steuerfreistellung von Überstundenzuschlägen soll nach dem klaren Wortlaut des Koalitionsvertrags „umgehend“ erfolgen.

(10) Digitalisierung und KI

Die neue Regierung verpflichtet sich allgemein zu einer stärkeren Digitalisierung. Hierdurch möchte sie die Souveränität, die Innovation und den gesellschaftlichen Fortschritt fördern. Als Schlüssel hierzu sieht sie den Ausbau eines digitalen Ökosystems.

Im Einzelnen:

Die Fachkräfteeinwanderung soll mit Hilfe einer digitalen Agentur für Fachkräfteeinwanderung vereinfacht werden (siehe hierzu unter Ziffer (1)). 

Die neue Regierung strebt auch eine Digitalisierung von offiziellen Dokumenten an. So unterstützt die neue Regierung einen elektronischen Europäischen Sozialausweis mit digitaler EU-Identität (EUDI-Wallet) (siehe hierzu unter Ziffer (4)) und möchte künftig alle Schwerbehinderten- und Rentenausweise sowie die A1-Bescheinigung digitalisieren.

Behörden sollen nach dem Willen der künftigen Regierung digitaler zusammenarbeiten, um z.B. Schwarzarbeit zu bekämpfen. 

Die neue Regierung plant, sozialpartnerschaftlich Rahmenbedingungen für die Digitalisierung und die Künstliche Intelligenz zu schaffen. Hierbei wird sie die Verordnung über die Künstliche Intelligenz (EU 2024/1689) beachten müssen, die klare Grenzen für die Nutzung zieht.

Leistungen sollen künftig digital beantragt werden können. Die entsprechende Infrastruktur soll aufgebaut werden.

(11) Gesetzliche Rentenversicherung

Im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung soll der Status quo über die Legislaturperiode beibehalten werden. Dies gilt auch für die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren eine abschlagsfreie Altersrente in Anspruch zu nehmen.

Sicherung des Rentenniveaus

Das Rentenniveau soll bis zum Jahr 2031 bei 48 Prozent gesetzlich abgesichert werden. Dies führt zwangsläufig zu einem weiter steigenden Bundeszuschuss in die gesetzliche Rentenversicherung aus Steuermitteln. Nur eine wachstumsorientierte Wirtschaftspolitik, eine hohe Beschäftigungsquote und eine angemessene Lohnentwicklung ermöglichen es, dies dauerhaft zu finanzieren.

Weiterarbeit im Alter

Statt einer gesetzlichen Erhöhung des Renteneintrittsalters baut die neue Bundesregierung auf Freiwilligkeit. Der Übergang vom Beruf in die Rente soll flexibilisiert und die Weiterarbeit über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus steuerlich begünstigt werden. 

Schon bekannt ist das Instrument des Hinausschiebens des Rentenbeginns nach § 41 SGB VI. Das greift aber nur, wenn der Arbeitsvertrag eine Altersgrenzenklausel enthält.

Zukünftig soll eine Rückkehr zum bisherigen Arbeitgeber nach Erreichen der Regelaltersgrenze erleichtert werden, indem das Vorbeschäftigungsverbot des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG aufgehoben wird. Dadurch soll eine befristete Weiterarbeit ermöglicht werden. Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, soll außerdem bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei verdienen können. Das ist attraktiv und gerade für Bezieher geringer gesetzlicher Renten ein Anreiz, weiterzuarbeiten.

Beide Neuregelungen sind uneingeschränkt zu begrüßen. Hier wird die Ausgestaltung im Einzelnen interessant. Bei den steuerlichen Erleichterungen soll geprüft werden, dass sie keine Anwendung finden bei Renteneintritten unterhalb der Altersgrenze für die Regelaltersrente, außerdem soll sie wohl nur für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnissen gelten.

Betriebliche Altersversorgung

Im Bereich der betrieblichen Altersversorgung finden sich nur sehr allgemein gehaltene Aussagen, deren praktische Relevanz noch unklar ist. 

Es ist beabsichtigt, die betriebliche Altersversorgung zu stärken und deren Verbreitung besonders in kleinen und mittleren Unternehmen und bei Geringverdienern weiter voranzutreiben. Mit welchen Mitteln die dringend erforderliche weitere Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung erreicht werden soll, bleibt leider offen. Genannt wird nur die Geringverdienerförderung, die verbessert werden soll. 

Die betriebliche Altersversorgung soll digitalisiert, entbürokratisiert, vereinfacht und transparenter gemacht werden. Zusätzlich soll die Portabilität der betrieblichen Altersversorgung bei einem Arbeitgeberwechsel erhöht werden. Das klingt alles gut, nur muss man abwarten, wie dies umgesetzt wird.

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