Partner

Dr. Sascha Schewiola

Sprachen
Deutsch, Englisch
Praxisgruppen/Expertise
Beratungsschwerpunkte
  • Arbeitsrecht
  • Sportrecht
  • Compliance

Vita

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Dozent für die Fachanwaltsaus- und -weiterbildung bei Juristische Fachseminare - Institut für angewandtes Recht
  • Lehrbeauftragter für Arbeitsrecht an der Hochschule Fresenius in Köln
  • Dozent für Arbeitsrecht an der Westfälischen Wilhelms Universität Münster
  • Zugelassen seit 2006
  • Ausbildung und frühere Tätigkeiten
  • Kliemt & Vollstädt 2006-2007
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln Dr. jur. 2006

Mitgliedschaften

  • International Bar Association (IBA)
  • Deutscher Anwaltverein e. V. (DAV)
  • Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht Deutscher Anwaltverein e. V. (DAV)
  • Kölner Anwaltverein e. V. (KAV)

Auszeichnungen von Dr. Sascha Schewiola

Handelsblatt: Deutschlands Beste Anwälte 2024

Best Lawyers 2025

kanzleimonitor 2023/2024

Best Lawyers 2024

Handelsblatt: Deutschlands Beste Anwälte 2023

Handelsblatt: Deutschlands Beste Anwälte 2022

Best Lawyers 2023

kanzleimonitor 2021/2022

kanzleimonitor 2021/2022

Handelsblatt: Deutschlands Beste Anwälte 2021

Best Lawyers 2022

Handelsblatt: Deutschlands Beste Anwälte 2020

Best Lawyers 2021

Veröffentlichungen

2024

Welches Feiertagsrecht gilt bei Homeoffice und mobiler Arbeit? – Ein Überblick über den Meinungsstand und praktische Leitlinien
ArbRB 2024, S. 245-247,
gemeinsam mit Dr. Ramona Segler, LL.M.
Workation - Mehr als ein Trend: Chancen und Risiken der Verbindung von Arbeit und Urlaub durch befristetes Arbeiten in einem im Ausland gelegenen Homeoffice
ArbRB 2024, S. 144-147,
gemeinsam mit Dr. Ramona Segler, LL.M.

2022

„Employer of Record“ – Gestaltungsmittel für Auslandsbeschäftigung
Aufsatz | Beiträge für die Beratungspraxis, ArbRB 2022, 272-275
Neues zum Wegfall der Anpassungsprüfungspflicht bei regulierten Pensionskassen mit zweckgebundener Verwendung der Überschussbeteiligung
GmbHR 2022, R196-R197

2021

2020

Der neue Auskunftsanspruch bei böswillig unterlassener Erzielung von Zwischenverdienst
ArbRB 2020, S. 381 - 383  
Arbeitszeiterfassung als arbeitsvertragliche Nebenpflicht
Anmerkung zu ArbG Emden 20.02.2020 - 2 Ca 94/19, ArbRB 20, S. 139
Corona-Virus: FAQ Arbeitsrecht Teil 3
Update Arbeitsrecht | Sondernewsletter Corona-Virus,
gemeinsam mit Astrid Wellhöner, LL.M. Eur., Stephanie Wurm

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