20.05.2015ProjektArbeitsrecht

Beratung des 1. FSV Mainz 05 e.V. im Rechtsstreit gegen Ex-Torwart Müller

Torwart Heinz Müller hatte den 1. FSV Mainz 05 e.V. u.a. wegen des Auslaufens seines Spielervertrages im vergangenen Sommer verklagt; das Arbeitsgericht Mainz entschied daraufhin, dass die Befristung des Spielervertrags unwirksam gewesen sei und das Arbeitsverhältnis beim Club nicht geendet habe.

Der 1. FSV Mainz 05 e.V. legt gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 19. März 2015 (Aktenzeichen 3 Ca 1197/14) Berufung beim Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen 4 Sa 202/15) ein.

Vertreten wird der Club in der Berufungsinstanz durch Heuking Kühn Lüer Wojtek. Verfolgt wird mit der Berufung eine Abänderung des erstinstanzlichen Urteils, soweit die Befristung für unwirksam erachtet wurde.

Sollte das Urteil, das auch im internationalen Fußball für Aufsehen sorgt, in zweiter Instanz bestätigt werden, hätte dies erhebliche Folgen für geltende Profiverträge, aber auch für die Personalplanungen in deutschen Proficlubs.

Projektverantwortlich Heuking Kühn Lüer Wojtek:
Dr. Johan-Michel Menke, LL.M. (Sportrecht/Arbeitsrecht), Hamburg

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