Anspruchsabwehr bei Versorgungsunterbrechung
Heuking Kühn Lüer Wojtek vertritt den größten mitteldeutschen Energieversorger außerprozessual und prozessual in Angelegenheiten betreffend die Sicherung von Leitungsrechten (§ 8 AVBEltV/§ 9 GBBerG), die Anspruchsabwehr in Zusammenhang mit Versorgungsunterbrechungen, insbesondere auch im Hinblick auf die Haftungsfreizeichnungsklausel § 6 AVBEltV.