20.12.2008Projekt

Anspruchsabwehr bei Versorgungsunterbrechung

Heuking Kühn Lüer Wojtek vertritt den größten mitteldeutschen Energieversorger außerprozessual und prozessual in Angelegenheiten betreffend die Sicherung von Leitungsrechten (§ 8 AVBEltV/§ 9 GBBerG), die Anspruchsabwehr in Zusammenhang mit Versorgungsunterbrechungen, insbesondere auch im Hinblick auf die Haftungsfreizeichnungsklausel § 6 AVBEltV.

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