Heuking macht den Weg für kommunale IT-Kooperation frei
Kommunen sind im IT-Bereich regelmäßig auf Kooperationen angewiesen. Ohne die Bündelung der rechtlichen und fachlichen Kompetenz wären sie den großen internationalen IT-Unternehmen schutzlos ausgeliefert. Um dies zu vermeiden, sind in den letzten Jahren überall in Deutschland starke kommunale IT-Dienstleister entstanden, die Ressourcen und Marktmacht bündeln, um ihren Mitgliedern effiziente und wirtschaftliche IT-Dienstleistungen bereitzustellen. Die Bündelung der Mitgliederinteressen erfolgt regelmäßig über Zweckverbände und Landesorganisationen.
Die Vergabekammer Schleswig-Holstein hat nun in einer Grundsatzentscheidung klargestellt, dass die kommunale Zusammenarbeit im IT-Bereich auch über die Grenzen dieser Zweckverbände und Landesorganisationen zulässig ist. Damit schließt die Vergabekammer eine lange schon diskutierte Lücke im Vergaberecht.
Heuking Kühn Lüer Wojtek hat einen großen öffentlichen Dienstleister im Nachprüfungsverfahren erfolgreich vertreten.