Rettung FSV Zwickau durch Abwendung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Die Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek konnte in enger Zusammenarbeit mit dem Vorstand des FSV Zwickau e.V. die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Traditionsvereins erfolgreich abwenden. Somit kann der FSV auch in der kommenden Saison seinen Spielbetrieb in der Oberliga Süd fortführen.
Anfang März stellte der 1990 gegründete Verein einen Eigeninsolvenzantrag. Darüber hinaus bestanden weiterhin zwei Fremdinsolvenzanträge.
Anfang Juni hatte der vorläufige Insolvenzverwalter das Gutachten beim AG Chemnitz abgegeben und für die Verfahrenseröffnung plädiert. Das Insolvenzgericht gab dem Notvorstand bis zum 9. Juni 2010 Zeit zur Stellungnahme zu dem vorliegenden Gutachten.
Heuking Kühn Lüer Wojtek konnte durch intensive Vergleichsverhandlungen mit den Gläubigern die Verbindlichkeiten reduzieren und somit einen wesentlichen Beitrag zur Rücknahme der Fremdanträge beim Insolvenzgericht erreichen. Neben den außergerichtlichen Gläubigervergleichsverhandlungen, die in der Folge auch die Rücknahme des Eigeninsolvenzantrages ermöglichten, unterstützte Heuking Kühn Lüer Wojtek den Verein auch bei der geplanten Spielrechtsübertragung auf einen neu gegründeten Verein.
Der Eigenantrag konnte am 8. Juni 2010 zurückgenommen werden. Das Insolvenzverfahren wurde somit nicht eröffnet.
Berater FSV Zwickau e.V.: Heuking Kühn Lüer Wojtek
Tobias Leege (Insolvenzrecht/Recht der Sanierung) insbesondere Verhandlungsführung mit Gläubigern und Sponsoren sowie Koordination bei der Einführung / Wiederbelebung von betriebswirtschaftlichen Steuerungssystemen im Verein und die Unterstützung des Notvorstandes und des vorläufigen Insolvenzverwalters bei der Erarbeitung von Sanierungsstrategien.
Dr. Johan-Michel Menke, LL.M. (Sportrecht/Arbeitsrecht), insbesondere gutachterliche Würdigung einer Spielrechtsübertragung (Lizenz) des FSV in der Oberliga Nordost Staffel Süd auf einen neu gegründeten Verein sowie Begleitung und Unterstützung des Vereins bei der Antragstellung zur Spielrechtsübertragung.