Rheingau-Taunus-Kreis – Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen
Der Rheingau-Taunus-Kreis ist zugelassener kommunaler Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (sogenannte „Optionskommune“). In Wahrnehmung seiner hieraus resultierenden Aufgaben beabsichtigte der Rheingau-Taunus-Kreis, Leistungen der Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung als Leistungen der Eingliederung in Arbeit gemäß § 16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit § 241 Abs. 2 SGB III zu beschaffen.
Der zu vergebende Auftrag umfasste sowohl Berufsausbildungsleistungen nach dem sogenannten integrativen Modell als auch nach dem sogenannten kooperativen Modell. Ausgeschrieben wurden für beide Modelle – teilweise als Verlängerungsoption – jeweils mehrere Ausbildungsbeginnjahrgänge.
Als obsiegender Bieter aus dem Verfahren ging einer der in der Region führenden Bildungsträger hervor.
Heuking Kühn Lüer Wojtek hat für den Rheingau-Taunus-Kreis die Durchführung des Offenen Verfahrens geplant, umfangreiche Vergabeunterlagen mit mehreren Verträgen erstellt und das Verfahren bis zur Beauftragung des obsiegenden Bieters und zum Vertragsschluss begleitet.
Berater Rheingau-Taunus-Kreis:
HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK (Frankfurt/Main und Düsseldorf): Dr. Thomas Nickel (Öffentliches Recht, Immobilienrecht, Public Private Partnerships), Dr. Daniela Hattenhauer (geb. Schwarz) – federführend (Krankenhausrecht/Vergaberecht); Associate: Kirstin van de Sande (Krankenhausrecht/Vergaberecht)