Kosten des Einheitspatents
Die Kosten des Einheitspatents hat das Europäische Patentamt auf seiner Webseite übersichtlich dargestellt.
Auch beim Einheitspatent sind zur Aufrechterhaltung nach der Anmeldung Jahresgebühren zu entrichten. Statt der Zahlung verschiedener Jahresgebühren an die jeweiligen nationalen Patentämter wie beim klassischen europäischen Patent, muss beim Einheitspatent für die Verlängerung des Patentschutzes in allen Mitgliedsstaaten lediglich eine einzige Jahresgebühr an das europäische Patentamt gezahlt werden.
Ob das Einheitspatent für Anmelder eine Kostenersparnis bedeutet, lässt sich nicht pauschal beantworten. Dafür kommt es darauf an, in wie vielen Ländern ansonsten das klassische EP-Patent validiert werden würde:
Die Darstellung auf der Webseite des europäischen Patentamtes veranschaulicht, dass Einheitspatent deutlich günstiger ist, wenn ansonsten ein EP-Patent in 25 Staaten validiert werden würde. Vergleicht man die Kosten des Einheitspatents aber mit der Validierung und Aufrechterhaltung eines klassischen EP-Patentes in lediglich vier Ländern, beträgt die Ersparnis beim Einheitspatent nur wenige Prozent.
Rein aus Kostengesichtspunkten ergibt das Einheitspatent also erst Sinn, wenn ansonsten ein klassisches EP-Patent in mindestens vier Ländern validiert werden würde. Die potentielle Ersparnis ist aber selbstverständlich nicht der einzige Vorteil eines Einheitspatents.