Opt-Out / Einheitspatent nutzen?

Sie haben schon vom neuen europäischen Einheitspatent und dem Einheitlichen Patentgericht gehört? Viele Informationen, schwierige Entscheidungen?

 

Was mache ich mit bereits erteilten europäischen Patenten? Opt-Out?

Grundsatz

Sie machen einfach nichts. Ihre europäischen Patente unterfallen damit auch der Zuständigkeit des neuen europäischen Patentgerichts ("UPC"). Und das ist in den meisten Fällen auch gut so.

Ausnahme 1

Wenn Ihr erteiltes Patent nur noch in zwei teilnehmenden Ländern validiert ist (z.B. in Deutschland und Frankreich), oder sogar nur in einem Land (z.B. Deutschland), dann ist für Sie ein Opt-Out sinnvoll. Grund: Dann ist eine Durchsetzung dieses Patents vor dem neuen UPC zu aufwändig. Sie bleiben besser im nationalen Gerichtssystem.

Ausnahme 2

Wenn das Patent durch ein Einspruchsverfahren angegriffen wurde, ist ein Opt-Out ebenfalls sinnvoll. Dann kann der Einsprechende das Patent nicht mehr mit einer zentralen Nichtigkeitsklage angreifen, sondern müsste in jedem Land separat klagen. Dieser Aufwand schreckt ihn vielleicht ab.

Nutze ich bei zukünftigen Erteilungen die Option "Einheitspatent"?

Grundsatz

Ja. Es gibt viele gute Gründe für ein Einheitspatent:

  • 18 Länder zum Preis von 4.
  • Das Patent können Sie auch in Ländern durchsetzen, wo dies national bisher schwierig möglich war.
  • Grenzüberschreitende Sachverhalte werden besser erfasst.
  • Nur ein Nichtigkeitsverfahren, alles wird zusammen geklärt. Dadurch schnellere Rechtssicherheit. Wenn es einmal schlecht ausgehen sollte, ist die Sache wenigstens abgeschlossen.
Ausnahme

Das Patent brauchen Sie nur in sehr wenigen Ländern und/ oder in Ländern, die beim Einheitspatent nicht mitmachen. Sie brauchen z. B. Deutschland, Spanien (macht nicht mit) und UK (nicht mehr EU, macht also auch nicht mit). Dann hilft das Einheitspatent wenig und die Durchsetzung vor dem neuen Gericht wäre aufwändig. Also besser national validieren oder gleich national anmelden.

Der Hintergrund – verständlich erklärt

18 Länder zum Preis von 4

Folgende Standard-Länder sind dabei:

Deutschland, Frankreich, Italien und Niederlande

Und es gibt als Bonus zahlreiche mittelgroße Länder dazu:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Österreich, Portugal und Schweden

Und außerdem gilt das Einheitspatent in

Estland, Lettland, Litauen, Luxembourg, Malta, und Slowenien

Und das für Amtsgebühren, die man normalerweise für vier Länder zahlt.

Das ist ein ziemlich gutes Argument  finden wir.

Durchsetzung in vielen Ländern verbessert

Haben Sie schon einmal ein Patent in Bulgarien durchgesetzt? Nein? Schon mal von jemanden gehört, der das erfolgreich gemacht hat? Auch nein? Wir auch nicht. Und in Dänemark und Schweden war es bisher ebenfalls aufwändig und teuer.

Mit dem Einheitspatent können Sie häufig in Deutschland klagen. Gewinnen Sie, gilt das Urteil z. B. auch für Bulgarien, Dänemark und Schweden. Das eröffnet Ihnen neue Möglichkeiten!

Außerdem wurden bisher grenzüberschreitende Sachverhalte zerstückelt. Manchmal fehlte in jedem Land irgendetwas, damit Sie die Patentverletzung wirklich stoppen und einen angemessenen Schadensersatz bekommen. Selbst wenn Sie in zwei oder mehr Ländern geklagt haben. Mit dem Einheitspatent genügt eine Klage und es ist meistens unerheblich, was ein Verletzer in Schweden und was er in Deutschland gemacht hat. Alles wird erfasst.

Gut so!

Zentrale Nichtigkeitsklage – wir finden sie gut

Viele Anwälte haben Bedenken gegen die sogenannte zentrale Nichtigkeitsklage. Unsere Meinung dazu ist: Ja, es stimmt: Beim Einheitlichen Patentgericht kann das ganze Patent mit einer einzigen Nichtigkeitsklage für nichtig erklärt werden. Aber spricht das gegen ein Einheitspatent und für ein Opt-Out? Nein! Ganz im Gegenteil.

Wir sehen in der zentralen Nichtigkeitsklage vor allem die Chance, den Rechtsbestand des Patents zeitnah und mit Wirkung für 17 Länder bestätigen zu lassen. Das schafft erhebliche Rechtssicherheit. Und im umgekehrten Fall: Welcher Patentinhaber würde denn, von seltenen Ausnahmen abgesehen, sein Glück zum Beispiel in Österreich versuchen, nachdem das Patent in Deutschland für nichtig erklärt wurde? Das wäre für die meisten Unternehmen kein vernünftiges Investment. Daher bringt das bisherige zerstückelte Patentsystem für die meisten Unternehmen keine praktischen Vorteile. Also besser einheitlich und zentral. Anders kann es allerdings für Pharmaunternehmen und „non-praticing entities“ sein.

Wasser im Wein – Kosten bei der Durchsetzung

Die Durchsetzung eines Einheitspatents wird teurer, als man es bisher bei deutschen Gerichtsverfahren gewohnt ist. Unsere Schätzung lautet: Ungefähr doppelt so teuer. Das ist auch kein Wunder: Sie bekommen dafür auch viel mehr. Ein Urteil mit Wirkung für viele Länder, und zwar mit Rechtssicherheit.

Service & Info

Wir arbeiten mit Patentanwälten, technischen Experten und ausländischen Anwälten zusammen.

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