AKK gGmbH, Tochter des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf, kauft das Altonaer Kinderkrankenhaus. Die Akquisition ist unter Auflage freigegeben
Das Bundeskartellamt hat den Erwerb unter der Auflage freigegeben, dass die Freie und Hansestadt Hamburg ihre 50-prozentige Beteiligung am Allgemeinen Krankenhaus Bethesda, Hamburg-Bergedorf, veräußert. Mit der Entscheidung hat das Bundeskartellamt seine Praxis zur Abgrenzung des sachlich relevanten Markts für Krankenhausdienstleistungen gefestigt und auf den allgemeinen Krankenhausmarkt abgestellt, ohne nach Fachabteilungen und Versorgungsstufen zu differenzieren. Mit dieser Marktabgrenzung des Bundeskartellamts konnte der Zusammenschluss unter der Auflage freigegeben werden.
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, AKK gGmbH, Verein Altonaer Kinderkrankenhaus von 1859 e.V. wurde hierbei von Dr. Stefan Bretthauer aus dem Hamburger Büro von Heuking Kühn Lüer Wojtek beraten.