EGGER bringt umfangreiches Patentverfahren mit Heuking Kühn Lüer Wojtek erfolgreich zu Ende
Nach der Einführung eines neuen Produkts der EGGER Gruppe machte die schwedische Välinge International AB zunächst außergerichtlich eine Vielzahl von Patenten geltend und klagte dann im Jahr 2009 aus fünf Patenten beim Landgericht Mannheim. Das vorläufige Zwischenergebnis: EGGER ist aus keinem der Patente verurteilt worden; bei zwei Patenten wurde dies nun vom BGH rechtskräftig bestätigt.
Im Bereich der Laminatfußböden, einem Produktionsschwerpunkt der EGGER Gruppe, stehen außergewöhnlich viele Patente in Kraft – mehrere Dutzend allein in Deutschland. Schon vor Einführung des neuen Produkts hatte EGGER, unterstützt durch Patentanwälte von Cohausz & Florack sowie spezialisierte Rechtsanwälte von Heuking Kühn Lüer Wojtek, sämtliche in Betracht kommende Patente sorgfältig analysiert. Die Patente von Välinge wurden dabei als nicht verletzt und/oder nicht rechtsbeständig eingestuft. EGGER entschied daher, keine Lizenzvereinbarung mit Välinge einzugehen. Konsequenterweise verteidigte sich die Unternehmensgruppe, vertreten durch das Patentrechtsteam von Heuking Kühn Lüer Wojtek, dann gegen den später erhobenen Verletzungsvorwurf und reichte gegen zwei dieser Patente Nichtigkeitsklage beim Bundespatentgericht und gegen ein weiteres Einspruch beim Europäischen Patentamt ein.
„Sorgfalt, Übersicht und langer Atem zahlen sich häufig aus. Das gilt auch im Patentrecht, wenn sich ein Unternehmen einer Vielzahl von Patenten gegenübersieht“, so Dr. Anton Horn, Patentrechtler bei Heuking Kühn Lüer Wojtek am Standort Düsseldorf. „Das verlangt das sorgfältige Prüfen aller in Betracht kommender Patente, sowohl auf Verletzung als auch auf Rechtsbeständigkeit, und dann eine konsequente Entscheidung: Was muss einlizenziert werden, und wofür zahlt man keine Lizenzgebühren, auch auf die Gefahr, dass der Patentinhaber dann klagen könnte“, so Horn weiter.
Bei den Klagen von Välinge ging es um die deutschen Teile der Patente EP 0 877 130, EP 1 260 653, EP 1 084 317, EP 1 626 136 und EP 1 396 593.
Zu den beiden erstgenannten Patenten ist das Verletzungsverfahren nun durch Beschluss des BGH vom 13. November 2013 (Az. X ZR 147/12) rechtskräftig abgeschlossen worden. Damit sind die Klageabweisungen in beiden Vorinstanzen bestätigt. Nichtigkeitsverfahren gegen diese beiden Patente sind nicht mehr anhängig.
Hinsichtlich des dritten Patents (EP 1 084 317) wurde die gegen EGGER gerichtete Verletzungsklage erstinstanzlich abgewiesen und das dagegen gerichtete Berufungsverfahren vom OLG Karlsruhe ausgesetzt (OLG Karlsruhe, Az. 6 U 79/10). Hintergrund der Aussetzung ist das parallele Nichtigkeitsverfahren vor dem Bundespatentgericht, das erstinstanzlich teilweise erfolgreich war und derzeit in der Berufungsinstanz beim BGH (Az. X ZR 128/12) fortgesetzt wird.
Der Schutzumfang des vierten Patents (EP 1 626 136) wurde im Einspruchsverfahren vor dem Europäischen Patentamt erheblich reduziert, das Beschwerdeverfahren ist noch anhängig.
Das fünfte Patent (EP 1 396 593) wurde vom Bundespatentgericht erstinstanzlich vollumfänglich für nichtig erklärt. Die von Välinge dagegen eingelegte Berufung ist noch beim BGH anhängig, Az. X ZR 143/12. Die Verletzungsklage von Välinge wurde vom Landgericht Mannheim abgewiesen und die dagegen gerichtete Berufung vom OLG Karlsruhe ausgesetzt (Az. 6 U 91/10).
Auch wenn noch nicht alle Verfahren rechtskräftig abgeschlossen sind, kann Gerold Schneider, IP Manager der EGGER Gruppe, bereits feststellen: „Der Aufwand hat sich gelohnt. Wir werden auch weiterhin die Patentsituation sorgfältig beobachten und analysieren, und dann konsequent die erforderlichen Entscheidungen treffen. Wir schützen unser Geschäft und vermeiden unnötige Lizenzzahlungen.“
„Aus Patenten verklagt zu werden ist zwar lästig, aber kein Unglück – wenn man gut darauf vorbereitet ist. Insbesondere produzierende Unternehmen sollten sich gleichermaßen sorgfältig wie selbstbewusst mit bestehenden und angemeldeten Patenten auseinandersetzen. Wissen macht stark – das gilt auch bei Patenten“, ergänzt Horn.
Berater Fritz Egger GmbH & Co. OG
Heuking Kühn Lüer Wojtek:
Dr. Andreas Urban (Federführung),
Dr. Anton Horn,
Astrid Luedtke (beide Patentrecht), alle Düsseldorf
Cohausz & Florack: Dr. Thomas Rox, Dr. Jochen Kapfenberger (Patentanwälte), Düsseldorf
Jordan & Hall: Dr. Reiner Hall, Karlsruhe (Vertretung vor dem BGH)