29.03.2023Pressemeldungen

Heuking verteidigt erfolgreich Schadenersatz-Schiedsspruch – Rechtsbeschwerde gegen OLG-Beschluss verworfen

Das Frankfurter Schiedsrechtsteam um Heuking-Partner Daniel Froesch und Senior Associate Oscar Weller hat in einem Vollstreckbarerklärungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt/M. die gegen einen zuvor von Heuking erstrittenen DIS-Schiedsspruch vorgebrachten Aufhebungseinwände erfolgreich abgewehrt.

Dank BGH-Anwalt Dr. Thomas Winter hat der Bundesgerichtshof am 23. März 2023 auch die Rechtsbeschwerde gegen den OLG-Beschluss als unzulässig verworfen (Az. I ZB 59/22).

In der Sache ging es für die kasachische Mandantin um Ansprüche wegen Schadenersatz sowie eine Vertragsstrafe im Zusammenhang mit einem Großbauprojekt in Almaty. Das Schiedsgericht hatte dieser die Ansprüche weitestgehend zugesprochen.

Im Vollstreckbarerklärungsverfahren vor dem OLG wendete die Antragsgegnerin unter anderem ein, der Schiedsspruch verstoße gegen den verfahrensrechtlichen ordre public. Ein Grund dafür sei, dass das Schiedsgericht die Aussage der einzigen Zeugin im Schiedsverfahren nicht durch einen vereidigten Dolmetscher in die Verfahrenssprache hat übersetzen lassen, sondern die Übersetzung einer nicht beeidigten Person aus dem Lager unserer Mandantin genügen ließ.

Der Frankfurter Schiedssenat folgte dem Einwand nicht. Zwar seien die Parteien eines Schiedsverfahrens grundsätzlich frei, formale Anforderungen an die Übersetzung von Zeugenaussagen zu treffen, jedoch habe eine solche Vereinbarung vorliegend gefehlt. Es begründe keinen Verstoß gegen den ordre public, wenn das Schiedsgericht mangels Vereinbarung der Parteien die Zeugenaussage nicht von einem vereidigten Dolmetscher in die Verfahrenssprache übersetzen ließe, sondern von einer Person, die im Lager einer der Parteien des Schiedsverfahrens stehe.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt/M. (Az. 26 Sch 19/21) ist unter BeckRS 2022, 23047 veröffentlicht. Eine Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Frankfurt/M. zu der Entscheidung findet sich hier.

Heuking Kühn Lüer Wojtek:
Daniel Froesch,
Oscar Weller, LL.M. (beide Prozessführung), beide Frankfurt

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