26.10.2018Pressemeldungen

Landgericht Ellwangen weist Sammelklage wegen Anleihe der Scholz AG ab

Das Landgericht Ellwangen hat am 25. Oktober 2018 eine Sammelklage im Zusammenhang mit der Begebung einer Anleihe der Scholz AG in den Jahren 2012 und 2013 mit einem Emmissionsvolumen von insgesamt EUR 182,5 Millionen in vollem Umfang abgewiesen. Dr. Wolfgang Schirp, Rechtsanwalt, hatte eine Sammelklage für 137 Kläger sowie zahlreiche Einzelklagen erhoben.

Die Scholz AG war ein traditionsreiches Familienunternehmen und weltweit im Bereich des Recycling und des Schrotthandels tätig, inzwischen gehört sie zu einer chinesischen Unternehmensgruppe. Die Klage richtete sich gegen die früheren Vorstände und Gesellschafter der Scholz AG sowie die Rechtsnachfolgerin der Scholz AG, die Scholz Holding GmbH. Das Gericht sah keine Anhaltspunkte für die von den Klägern auf die Gesichtspunkte der Prospekthaftung und der deliktischen Haftung gestützte Klage und hat die Klage dementsprechend ohne Beweisaufnahme abgewiesen.

Die früheren Vorstände und Gesellschafter der Scholz AG wurden von Heuking Kühn Lüer Wojtek, Düsseldorf unter Federführung von Managing Partner Dr. Andreas Urban vertreten.

Berater frühere Vorstände und Gesellschafter der Scholz AG
Heuking Kühn Lüer Wojtek:

Dr. Andreas Urban (Managing Partner, Federführung),
Sandra Kalthoff, beide Düsseldorf

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