Neuer Erklärfilm: Heuking informiert über die Geschäftsführerhaftung
In einem neuen Erklärvideo widmen sich die Experten der Praxisgruppen Gesellschaftsrecht/M&A und Versicherungsrecht/Rückversicherungsrecht von Heuking Kühn Lüer Wojtek der Geschäftsführerhaftung. Sie erklären, in welchen Fällen ein Geschäftsführer haftet und wie er sich vor Schadensersatzansprüchen schützen kann.
In dem animierten Video wird die fiktive Person Herr Klar zum Geschäftsführer ernannt. Die ebenfalls fiktive Heuking-Rechtsanwältin Frau Falk klärt ihn über seine zukünftige Verantwortung sowie seine Rechte und Pflichten auf. Er hat die Gesellschaft sorgfältig zu leiten: Für vorsätzliche und fahrlässige Pflichtverstöße kann er haften. Hält er sich an die Grundsätze der Business Judgement Rule, die bei Geschäftsführungsmaßnahmen einen weiten Handlungsspielraum einräumen, kann er im Schadensfall einer Haftung entgehen. Frau Falk empfiehlt zudem den Abschluss einer D&O-Versicherung, die Herrn Klar bei einer Inanspruchnahme auf Schadensersatz durch das eigene Unternehmen sowie durch Dritte schützt.
Die Praxisgruppe Gesellschaftsrecht/M&A von Heuking Kühn Lüer Wojtek ist im Übrigen sowohl in klassischen M&A-Bereichen tätig, als auch bei kapitalmarktorientierten Projekten, Immobilientransaktionen und anderen großen Assetkäufen und -verkäufen. Auf der Seite der Praxisgruppe finden Sie weitere Erklärfilme.
Die Praxisgruppe Versicherungsrecht/Rückversicherungsrecht hat 20 Mitglieder, die neben umfassenden Beratungsleistungen in allen versicherungsrechtlichen Angelegenheiten von Versicherungsunternehmen, Banken und Industrieunternehmen auch die Vertretung von Rechtsstreitigkeiten vor ordentlichen Gerichten oder Schiedsgerichten übernehmen.
Hier können Sie sich das neue Video ansehen.