Neues Fast Track-Abkommen mit Indien - Bürokratieabbau und mehr Rechtssicherheit für die deutsche Wirtschaft
Anlässlich der dritten deutsch-indischen Regierungskonsultationen in Neu Delhi Anfang Oktober 2015 haben Deutschland und Indien neue Handelsabkommen geschlossen, insbesondere im Bereich der erneuerbaren Energien sowie zum Abbau bürokratischer Hürden für deutsche Unternehmen in Indien.
Mit dem Fast Track-Abkommen (auch als „Single-Window Clearance“ bekannt) sollen bürokratische Hürden reduziert und langjährige Genehmigungsverfahren für deutsche Firmen, die in Indien investieren wollen, beschleunigt und vereinfacht werden. Statt einer Vielzahl von verschiedenen Genehmigungsverfahren soll künftig nur noch eine indische Behörde für die Erteilung von Genehmigungen und Lizenzen für deutsche Investoren zuständig sein. „Die Einführung des Single-Window Clearance Systems ist von wesentlicher Bedeutung für deutsche Investoren in Indien. Es soll dem Kompetenz-Wirrwarr und indischen Behördendschungel Abhilfe schaffen. Bislang benötigen Investoren je nach Industriesektor und Geschäft teilweise um die 30 Genehmigungen auf Bundes- und Landesebene. Das neue Fast Track-Abkommen soll die Zuständigkeiten klar regeln und hierdurch Rechtssicherheit geben. Indien wird so für unsere Mandanten und den deutschen Mittelstand noch interessanter, da sie von effizienteren Verfahren profitieren und wir unsere Mandanten schneller zum Ziel führen können“, so Dr. Martin Imhof, Partner bei Heuking Kühn Lüer Wojtek am Standort Düsseldorf. Den seit Jahren steigenden Beratungsbedarf bei Indien-bezogenen Transaktionen bündelt die wirtschaftsberatende Sozietät in dem von Dr. Imhof geleiteten India Desk.
Indiens Premier Narendra Modi lud deutsche Unternehmen im Rahmen der Regierungskonsultationen ausdrücklich zu Investitionen und der Teilnahme an Ausschreibungen für Infrastrukturprojekte in Indien ein. Darüber hinaus unterzeichneten Deutschland und Indien eine Partnerschaft zur Schaffung grüner Energiekorridore sowie ein Memorandum of Understanding über eine deutsch-indische Solarpartnerschaft, die u.a. zinsvergünstigte Darlehen in einer Größenordnung von einer Milliarde Euro für die nächsten fünf Jahre beinhaltet. Einen weiteren Schwerpunkt soll die Zusammenarbeit beim Aufbau der sogenannten Smart Cities in Indien bilden. Dies sind vernetzte, energieeffiziente Städte, die zwischen den heutigen indischen Metropolen und in deren Umgebung entstehen sollen.
Bundeskanzlerin Merkel sieht Indien als Land Nr. 1 für die Entwicklungszusammenarbeit mit Deutschland. Sie betont das große Potenzial, welches in Indien steckt, sieht jedoch auch die Aufgaben, die hier noch zu erfüllen sind. Mit einem Handelsvolumen von rund 16 Milliarden Euro in 2014 ist und bleibt Deutschland Indiens größter Handelspartner in der EU. Mehr als 1.600 deutsche Firmen beschäftigen etwa 400.000 Mitarbeiter in Indien. In den ersten Monaten des Jahres 2015 stiegen die deutschen Exporte nach Indien um rund 18 % an. Nach Schätzungen des IWF wird Indien in diesem und in dem kommenden Jahr ein Wachstum von etwa 7,5 % erreichen und damit stärker wachsen als China. Es gibt somit viele gute Gründe für Ihr Investment in Indien, bei dem wir Sie gern unterstützen.
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