24.07.2007Pressemeldungen

Spruchverfahren wegen Squeeze-out bei aqua signal AG erfolgreich verglichen

Die aqua signal AG und die Glamox Licht GmbH haben sich mit den Antragstellern im Juni 2007 vor dem Landgericht Bremen im Rahmen eines Spruchverfahrens verglichen. Gegenstand war die Höhe der Barabfindung bezüglich eines im Jahr 2002 durchgeführten Squeeze-outs. Bereits im November 2002 wurde auf der Hauptversammlung der aqua signal AG die Übertragung sämtlicher Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Glamox Licht GmbH als Hauptaktionärin im Wege eines Squeeze-outs beschlossen. Die Antragsteller, zu denen bekannte Aktionäre wie Prof. Dr. Ekkehard Wenger, die Metropol GmbH (Karl-Walter Freitag), Karsten Trippel und Christa Götz gehörten, einigten sich im Wege eines gerichtlichen Vergleichs dahingehend, dass die von der Glamox Licht GmbH ursprünglich angebotene Barabfindung von 160,00 Euro je Stückaktie der aqua signal AG um 20,00 Euro auf 180,00 Euro erhöht wird.

Die aqua signal AG wurde im Jahr 1868 gegründet und ist ein international führender Lichtdienstleister. Die Kernkompetenz liegt im Bereich der maritimen Lichttechnologie. Darüber hinaus entwickelt, konstruiert, produziert und vertreibt die aqua signal AG Spezialleuchten und elektronische Erzeugnisse für Extremsituationen zu Land und zu Wasser.

Rechtsanwalt und Steuerberater Martin Mildner, Corporate-Partner am Hamburger Standort von Heuking Kühn Lüer Wojtek, vertrat die Glamox Licht GmbH sowie die aqua signal AG im Spruchverfahren vor dem Landgericht Bremen. Martin Mildner hatte beide Gesellschaften bereits im Jahr 2001 bei der Vorbereitung und Durchführung der im November 2002 stattgefundenen Hauptversammlung beraten, auf der der Squeeze-out beschlossen worden ist.

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