Unternehmen aus der Erdöl- und Erdgasindustrie gewinnt gerichtliche Auseinandersetzung mit Heuking Kühn Lüer Wojtek
In einem über fünf Jahre andauernden Rechtsstreit haben Dr. Lothar Ende und Dr. Sebastian Jungemeyer, beide vom Hamburger Standort der wirtschaftsberatenden Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek, die deutsche Tochtergesellschaft eines weltweit agierenden Unternehmens aus der Erdöl- und Erdgasindustrie erfolgreich über zwei gerichtliche Instanzen vertreten (Streitwert ca. 1,8 Millionen Euro).
Auslöser des Konflikts war eine Havarie in einer Tiefbohrung, die der Erschließung und Nutzung von Erdwärme (Geothermie) dient. Das zuständige Landgericht urteilte im Mai 2015 über die rechtliche Einordnung von Unterstützungsleistungen eines Auftragnehmers im Zusammenhang mit Tiefbohrungen. Diese Entscheidung ist von großer Bedeutung für die zukünftige Vertragsgestaltung im Bereich Geothermie und die Frage, wer im Streitfall den Beweis für behauptete Verletzungen der Pflichten eines Dienstleisters sowie deren Kausalität für eingetretene Schäden zu erbringen hat. Das landgerichtliche Urteil wurde im Januar 2016 durch das zuständige Oberlandesgericht bestätigt. Eine Revision vor dem BGH wird nicht stattfinden.
Dr. Lothar Ende und Dr. Sebastian Jungemeyer beraten seit Jahren Unternehmen im Bereich der Erdöl-, Erdgas- sowie Erdwärmegewinnung bei der Vertragsgestaltung und vertreten deren Interessen auch vor Gerichten und Schiedsgerichten.
„Mit der Bestätigung des landgerichtlichen Urteils gibt es nun endlich Klarheit darüber, wie die vertraglichen Pflichten im Zusammenhang mit Tiefbohrungen rechtlich einzuordnen sind und welche Partei das Risiko trägt, wenn – wie so oft bei Tiefbohrungen – nicht abschließend geklärt werden kann, welche Ursachen eine Havarie hatte. Das ist von großer Bedeutung für die beteiligten Unternehmen und für die hoffentlich positive Entwicklung der Strom- und Wärmeerzeugung aus Geothermie“, so Jungemeyer.
Berater Heuking Kühn Lüer Wojtek:
Dr. Lothar Ende,
Dr. Sebastian Jungemeyer