Vorschlag der EU-Kommission zum Wertpapierprospektrecht
Am 30. November 2015 hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur Neuregelung des Wertpapierprospektrechts vorgelegt. Durch neue Schwellenwerte und Vereinfachungen der rechtlichen Anforderungen an Wertpapierprospekte und die daraus resultierende Reduzierung des Verwaltungs- und Kostenaufwands soll Unternehmen der Zugang zu den Kapitalmärkten erleichtert und gleichzeitig ein besserer Anlegerschutz realisiert werden.
Mehr Informationen erhalten Sie in unserem aktuellen Update Kapitalmarktrecht.