WhistleFox: Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes
Rechtskonforme Umsetzung und Praxistipps
Die EU-Whistleblower-Richtlinie sieht Whistleblowing-Systeme für Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern vor. Bald wird die Richtlinie auch in Deutschland umgesetzt werden. Wir erklären, wer bald Whistleblower-Hotlines einrichten muss. Wir erläutern, wie dies rechtskonform (vor allem gemäß EU-Richtlinie, Datenschutz, Arbeitsrecht und Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) gelingt und geben praktische Hinweise zur Umsetzung. Anhand von Beispielsfällen zeigen wir den Umgang mit Hinweisen durch Ombudspersonen und in webbasierten Systemen.
Zielgruppe unseres Webinars
Geschäftsführer und Vorstände, Compliance Officer und Syndikusanwälte, Mitarbeiter in Rechts-, Personal- und Compliance-Abteilungen. Wettbewerber sind nicht zugelassen.
Referenten
- Dr. André-M. Szesny, LL.M., Partner, Heuking Kühn Lüer Wojtek Düsseldorf
Leiter der Praxisgruppe Wirtschafts- und Steuerstrafrecht von Heuking Kühn Lüer Wojtek. Er ist Vertrauensanwalt für zahlreiche Unternehmen und nimmt dort die Aufgabe einer Hinweisgeberstelle wahr.
- Dr. Christoph Schork, LL.M., Partner, Heuking Kühn Lüer Wojtek Köln
Spezialist für Gesellschaftsrecht und Corporate Social Responsibility. Er berät Unternehmen u.a. bei der Umsetzung des Lieferkettengesetzes.
- Anna-Lena Glander, Senior Associate, Heuking Kühn Lüer Wojtek Düsseldorf
Spezialistin für Compliance und Corporate Social Responsibility.
Gemeinsam mit ihren Teams und dem Legal Tech-Team der Kanzlei haben sie das Hinweisgebersystem WhistleFox entwickelt. Weitere Informationen zum WhistleFox finden Sie hier.
Die Teilnahme am Webinar ist kostenlos, die Teilnehmerzahl allerdings aus technischen Gründen begrenzt.
Anmeldung
Montag, 14. November, 12.30 - 13.30 Uhr
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Freitag, 18. November, 12.30 - 13.30 Uhr
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Montag, 21. November, 12.30 - 13.30 Uhr
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