Schon vergeben?
Der Vergaberecht-Podcast von HEUKING
Unter dem Titel „Schon vergeben – Der Vergaberecht-Podcast von HEUKING“ erklärt der Podcast alle zwei Wochen praxisnah und auch für Einsteiger verständlich die Grundzüge des Vergaberechts.
Folge 37: Klimaklagen und Vergaberecht
Sarah Rose und Johannes Baumann geben in der 37. Folge des Vergaberechts-Podcasts einen Überblick über die vielfältigen Erscheinungsformen von Klima- und Umweltklagen und wie diese Klagen mit dem Vergaberecht zusammenhängen.
Verfahren gegen Unternehmen
Immer mehr Privatpersonen und Umweltverbände klagen gegen Unternehmen und verlangen mehr Klimaschutz. Die Kläger erzielen erste Erfolge: Vor zwei Jahren verurteilte ein niederländisches Gericht Shell dazu, bis 2030 seinen CO2-Ausstoß um 45 Prozent zu senken. Eine solche Entscheidung war bislang einmalig. Dabei stützte sich das Gericht nicht auf gesetzliche Vorgaben, sondern auf eine ungeschriebene Sorgfaltspflicht, die das Recht auf Leben schützt – ein Kunstgriff des Gerichts, dessen Zulässigkeit das Berufsgericht noch überprüft.
Vor den deutschen Gerichten verlaufen die Klagen bisher meist nicht im Sinne der Kläger. Nach dem Klima-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts im März 2021 rollte eine Klagewelle vor allem auf die deutschen Automobilhersteller zu. Die Zivilgerichte wiesen die Klagen in erster Instanz ab. Der Gesetzgeber müsse entscheiden, welche Maßnahmen zum Schutz des Klimas erforderlich seien und die wesentlichen gesetzlichen Vorgaben festlegen. Solange die Unternehmen diese Vorgaben einhalten, sei es nicht Aufgabe der Gerichte, strengere Vorgaben aufzustellen.
Klimaklagen vor EuGH und EGMR
Zunehmend wenden sich Kläger vor internationalen Gerichten gegen Staaten. Menschenrechtliche Klimaklagen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) scheiterten bisher. Neue Hoffnung macht den Klägern der Europäische Gerichtshof für Menschenrecht (EGMR), der aktuell unter anderem den Fall der „Schweizer Klimaseniorinnen“ verhandelt. Über 2300 Schweizer Seniorinnen wenden sich gegen die Klimapolitik ihres Landes, denn gerade für ältere Menschen ist der Klimawandel besonders gesundheitsgefährdend. Ob der EGMR die auch nach der Europäischen Menschenrechts Konvention (EMRK) erforderliche individuelle Betroffenheit der Seniorinnen feststellen wird, ist offen. Das Gericht nahm die Klage jedenfalls zur Entscheidung an und verhandelte am 29. März. Ein Urteil wird bis Anfang 2024 erwartet.
In einem anderen Fall ist auch Deutschland direkt betroffen. Portugiesische Kinder und Jugendliche klagen gegen 33 Länder wegen unzureichender Klimaziele. Auch über diesen Fall wird der EGMR zeitnah entscheiden.
Nachhaltige Vergaben – Vorbild der öffentlichen Hand
Öffentliche Auftraggeber können die Klimaklagen als weiteren Ansporn sehen, stärker umweltbewusst einzukaufen. Dazu braucht es nicht zwingend strengere Vorgaben. Schon jetzt stellt das Vergaberecht einen gut ausgerüsteten Werkzeugkasten zur Verfügung, um auf allen Stufen des Verfahrens einen Fokus auf Kriterien wie Umweltschutz, CO2-Einsparungen oder Lebenszykluskosten zu legen. Die öffentliche Hand kann und sollte hier Vorbild sein, mit ihrer Nachfrage nachhaltige Produktionen stärken und verstehen, dass eine nachhaltig ausgerichtete Beschaffungspraxis langfristig häufig auch Kosten spart.
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