Schon vergeben?
Der Vergaberecht-Podcast von HEUKING
Unter dem Titel „Schon vergeben – Der Vergaberecht-Podcast von HEUKING“ erklärt der Podcast alle zwei Wochen praxisnah und auch für Einsteiger verständlich die Grundzüge des Vergaberechts.
Folge 4: Ablauf eines Vergabeverfahrens
In der vierten Folge des Vergaberecht-Podcasts von Heuking Kühn Lüer Wojtek führen Rebecca Dreps und Daniela Kreuels die Hörer*innen durch den Ablauf eines typischen Vergabeverfahrens. Zunächst besprechen sie den Ablauf eines Offenen Verfahrens, dem simpelsten wettbewerblichen Verfahren und widmen sich im Anschluss den übrigen Verfahrensarten, insbesondere dem Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb.
Für öffentliche Auftraggeber geht die Arbeit bereits im Vorfeld des Vergabeverfahrens los, da sie zunächst den Beschaffungsgegenstand festlegen müssen und im Anschluss die Vergabeunterlagen entwerfen. Bei der Vorbereitung legen sie auch die Eignungskriterien, also die Anforderungen an die Leistungsfähigkeit der Unternehmen fest und entscheiden, anhand welcher Zuschlagskriterien sie die Angebote werten wollen.
Sobald die Auftragsbekanntmachung veröffentlicht ist, läuft die Angebotsfrist und die Bieter bereiten ihre Angebote vor. Dabei kommt es regelmäßig zu Fragen, die die Auftraggeber dann im Sinne der Gleichbehandlung bestenfalls allen Bietern gleichermaßen beantworten.
Wenn dann die Angebotsfrist abgelaufen ist, prüft der Auftraggeber die eingegangenen Angebote auf Vollständigkeit und stellt die Eignung der Bieter anhand der zuvor festgelegten Eignungskriterien fest. Stellt sich heraus, dass Angebote unvollständig oder widersprüchlich sind, fordert der Auftraggeber ggf. Unterlagen nach bzw. klärt die Angebote auf. Schließlich wertet der Auftraggeber anhand der Zuschlagskriterien und ermittelt so den obsiegenden Bieter.
Vor der Zuschlagserteilung sind sodann alle unterlegenen Bieter über die Zuschlagsentscheidung zu informieren. Nach Ablauf der sog. Wartefrist darf der Auftraggeber dann den Zuschlag erteilen. Durch den Zuschlag kommt der Vertrag unmittelbar zustande.
Beim Nichtoffenen Verfahren und dem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb geht der Angebotsphase der Teilnahmewettbewerb vor. Die interessierten Unternehmen reichen auf Grundlage der in der Bekanntmachung geforderten Angaben Teilnahmeanträge ein, anhand derer der Auftraggeber zunächst nur die Eignung dieser Bewerber prüft. Aus dem Kreis der geeigneten Bewerber wählt der Auftraggeber dann die Bewerber aus, die er zur Angebotsabgabe auffordert.
Im Verhandlungsverfahren hat der Auftraggeber die Möglichkeit, mit den Bietern über ihre Angebote zu verhandeln. Hierbei ist insbesondere zu beachten, dass Zuschlagskriterien und Mindestanforderungen nicht verhandelt werden dürfen. Zudem muss der Auftraggeber sicherstellen, dass trotz individueller Verhandlung alle Bieter auf dem gleichen Informationsstand bleiben, um Diskriminierung vorzubeugen.
Die nächste Folge geht den Fragen nach, welche Verfahrensart sich wann besonders eignet, welche Vergabeunterlagen öffentliche Auftraggeber benötigen und worauf bei der Gestaltung der Vergabeunterlagen ein besonderes Augenmerk zu legen ist. Auf dem Laufenden bleiben Sie, wenn Sie den Podcast in Ihrem Podcastfeed abonnieren, Sie finden ihn außerdem auf unserer Webseite.
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