Schon vergeben?

Der Vergaberecht-Podcast von HEUKING

Unter dem Titel „Schon vergeben – Der Vergaberecht-Podcast von HEUKING“ erklärt der Podcast alle zwei Wochen praxisnah und auch für Einsteiger verständlich die Grundzüge des Vergaberechts.

24.04.2024

Folge 41: Fördermittel nach dem KHZG und Vergaberecht

Links zu den besprochenen Ressourcen bzw. Gesetzestexten:

 

Wir möchten auf „Nachhaltige Vergaben - Green Procurement“ unseres Dezernats aufmerksam machen, welches 2022 erschienen ist. Das Buch ist in Form eines Praxisleitfadens aufgebaut, welches vor allem die Kerninhalte Energieeffizienz, Schadstoffreduktion, Nutzungsdauer und Rohstoffverbrauch beinhaltet – hauptsächlich gerichtet an öffentliche Auftraggeber in Bund, Länder, Kommunen und sämtliche Tochterorganisationen und -unternehmen für öffentliche Aufträge im Volumen von ca. 15% des Bruttoinlandsprodukts.

Nachdem wir in der 38. Folge unseres Podcasts („Vergaberecht & Fördermittel“) vorgestellt haben, wie sich das Vergaberecht für Fördermittelempfänger im Zuwendungsverhältnis auswirkt, beleuchten Kirstin van de Sande und Daniela Kreuels dieses Thema nun praxisnah anhand der Förderung, die Krankenhausträger aus dem Krankenhauszukunftsfonds nach dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) erhalten.

Worum geht es bei dem KHZG-Förderprogramm?

Das Programm betrifft Fördermittel an Krankenhausträger gemäß § 14a Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG)  i.V.m. §§ 19 ff. Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV). Es handelt sich hierbei um durch Bund und Länder finanzierte Förderungen zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur in Krankenhäusern. Das Förderverfahren ist zweistufig ausgestaltet. Im Jahr 2021 konnten die Krankenhausträger in ihrem jeweiligen Bundesland zunächst ihren Förderbedarf anmelden. Daraufhin haben die zuständigen Länder bis Ende 2022 entschieden, für welche Vorhaben sie eine Förderung beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) beantragen. Im Falle der Bewilligung der Länderanträge überweist das BAS die Fördermittel an das jeweilige Land. Dieses erlässt in der Folge wiederum einen Fördermittelbescheid gegenüber dem Krankenhausträger. Die ersten Fördermittelbescheide der Länder waren für das erste Quartal 2022 angekündigt; viele Krankenhausträger haben inzwischen Fördermittel bzw. -zusagen erhalten. 

Welche vergaberechtlichen Pflichten ergeben sich für die Krankenhausträger aus den Bestimmungen der KHZG-Förderung?

Die spezifischen Pflichten können je nach Ausgestaltung der Weiterleitung der Fördermittel durch die Länder variieren. Am wichtigsten ist es, den Zustimmungsbescheid und seine Nebenbestimmungen zu lesen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Pflichten erfüllt werden. Dies gilt umso mehr, weil die Länder den Zuwendungsbescheiden unterschiedliche Bestimmungen beifügen. Für überregional tätige Fördermittelempfänger können sich hier auch intern Unterschiede ergeben.

Soweit ersichtlich, machen die Landesbehörden in den allermeisten Bundesländern regelmäßig die sog. Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P) des jeweiligen Bundeslandes zum Bestandteil des Zuwendungsbescheides.

Nachfolgend ein Überblick über die wesentlichen vergaberechtlichen Pflichten:

  • Bindung an das Vergaberecht: Die Anwendbarkeit des Vergaberechts wird überwiegend an die Überschreitung eines bestimmten Gesamtbetrages der Zuwendung oder an einen bestimmten Auftragswert geknüpft, wobei die Schwellenwerte in den einzelnen Bundesländern deutlich voneinander abweichen.
  • Krankenhausträger, die keine originäre öffentliche Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts sind, werden in diesen Fällen in der Regel verpflichtet, ein nationales Vergabeverfahren nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) durchzuführen. Dabei werden sie von der Einhaltung einzelner Vorschriften der UVgO entbunden.
  • Krankenhausträger, die als öffentliche Auftraggeber ohnehin an das Vergaberecht gebunden sind, müssen bei Überschreitung der vergaberechtlichen Schwellenwerte ein europaweites Vergabeverfahren durchführen.

Was soll das Krankenhaus tun, wenn es nicht weiß, welche Verpflichtungen es vergaberechtlich einhalten muss?

Unsicherheiten lassen sich am besten im Dialog mit dem Fördergeber klären. Dabei ist der Fördermittelempfänger allerdings von der Kooperationsbereitschaft des Fördergebers abhängig. Im Zweifelsfall sollten die Fördermittelempfänger Rechtsrat einholen. Letztlich droht bei Verstößen gegen die Auflagen des Förderbescheides die Rückforderung der Mittel. Deswegen sollten die Fördermittelempfänger Klarheit über ihre jeweiligen Pflichten erlangen und Prozesse aufsetzen, welche die Einhaltung der Vorgaben ermöglichen.

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