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Das behördliche Verfahren im Datenschutzrecht

Grundlagen, Vorgehensweise, Strategie, Rechtsmittel

Die Datenschutzaufsichtsbehörden führen bei Unternehmen immer mehr Untersuchungen nach Art. 58 Abs. 1 DSGVO durch oder verhängen Sanktionen von der Verwarnung nach Art. 58 Abs. 2 DSGVO bis etwa zu Geldbußen nach Art. 83 DSGVO, ggf. i.V.m. § 30, 130 OWiG.

Häufig ist die Grundlage solcher aufsichtsrechtlicher Verfahren eine Beschwerde einer betroffenen Person, teils ermittelt die Aufsichtsbehörde aber auch aus eigenem Antrieb, etwa durch Überprüfungen bei Unternehmen oder Auskunftsersuchen. 

Diese Verfahren betreffen nicht selten wesentliche Bereiche für Unternehmen und der Ausgang kann für die weitere Geschäftsstrategie von erheblicher Bedeutung sein. Gleichzeitig besteht für Unternehmen eine Pflicht, Auskunftsbegehren der Aufsichtsbehörden zu beantworten, ansonsten drohen Bußgelder. Art und Ausmaß der Kooperation können jedoch in der Folge Bedeutung für ein mögliches Ordnungswidrigkeitenverfahren, eine mögliche Sanktion, oder auch für Schadensersatzansprüche der Betroffenen haben. 

Wir erläutern die Rechtsgrundlagen und Unterschiede der Verfahren der Datenschutzaufsichtsbehörden und zeigen auf, welche Handlungsmöglichkeiten Unternehmen offenstehen, um Risiken zu minimieren und Gestaltungsmöglichkeiten zu eröffnen. 

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Die Teilnahme ist kostenlos.

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