Gasnetzzugangsmodell
Die Bundesnetzagentur hatte über die Zulässigkeit der Kooperationsvereinbarung der Betreiber von Versorgungsnetzen über die Regelung der Gasnetzzugangs zu entscheiden. In diesem Verfahren hat Heuking Kühn Lüer Wojtek die Interessen der Stadtwerke Hannover AG vertreten.