Arbeits- und Gesundheitsschutz

Unsere Task Force Arbeitsschutz besteht standortübergreifend aus Mitgliedern der Praxisgruppe Arbeitsrecht und berät Unternehmen umfassend in allen arbeitsschutzrechtlichen Fragestellungen.

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Veröffentlichungen
Sonderkonjunktur für Mitbestimmung
Personalmagazin 01.21, S. 34 ff.
Erzwingbare Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei Fragen des Gesundheitsschutzes und der Gesundheitsprävention
Betriebs-Berater 2/2016, 11. Januar 2016,
gemeinsam mit Dr. Holger Lüders, Bernd Weller

Unter den Begriff des Arbeitsschutzes werden sämtliche Rechtsvorschriften gefasst, die den Arbeitgeber zum Schutz seiner Beschäftigten und zur Schaffung und dem Erhalt sicherer und menschenwürdiger Arbeitsbedingungen verpflichten. Solche Regelungen finden sich in einer Vielzahl unterschiedlicher nationaler und internationaler Rechtsquellen. 

Gefahren für Arbeitgeber

Bei Verstößen drohen dem Arbeitgeber empfindliche Bußgelder sowie die straf- und zivilrechtliche Haftung der verantwortlichen natürlichen Personen. Daneben beinhalten die diversen arbeitsschutzrechtlichen Regelungen ein erhebliches weiteres Konfliktpotenzial. So stehen etwa dem Betriebsrat umfassende Mitbestimmungs-, Informations- und Überwachungsrechte zu. Die falsche Umsetzung oder gar die Missachtung arbeitsschutzrechtlicher Pflichten kann leicht zu individual- oder kollektivrechtlichen Streitigkeiten führen, die den Betriebsfrieden erheblich stören können.

Welche Maßnahmen sollten Arbeitgeber treffen?

Vor diesem Hintergrund ist Arbeitgebern dringend anzuraten, ein besonderes Augenmerk auf die Gewährleistung eines zureichenden Arbeitsschutzes zu legen. Dies umfasst insbesondere die Überprüfung des Betriebs auf potentielle Gefahrenquellen und die rechtssichere Einrichtung eines arbeitsschutzrechtlichen Compliance-Systems, in welchem auf jeder Hierarchieebene konkrete Pflichten delegiert und dokumentiert umgesetzt werden.

Der Arbeitgeber genießt bei der Wahl seiner Maßnahmen weitreichende Gestaltungsspielräume. Das hat den Vorteil, dass Konzepte eigenverantwortlich erarbeitet sowie kostengünstig und effektiv genutzt werden können. Spiegelbildlich gehen mit diesen Spielräumen aber auch ein geringeres Maß an Rechtssicherheit und ein erhöhter Beratungsbedarf einher. 

Unsere Beratung im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz

Wir verteidigen Unternehmen gegen individualrechtliche Ansprüche, verhandeln mit dem Betriebsrat, unterstützen im Umgang mit Behörden und beraten bei Compliance-Fragen.

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