CSR in Europa
Nachhaltiges Wirtschaften
Ausgehend von Initiativen wie dem „New Green Deal“ ist die Europäische Union auch zum Treiber von gesellschaftlicher Verantwortung von Unternehmen (Corporate Social Responsibility, CSR) geworden.
Themen
Es wurden in den letzten Jahren zahlreiche gesetzgeberische Initiativen gestartet, deren Umsetzung in den nächsten Jahren zu einer fortschreitenden Verrechtlichung von CSR in der EU und damit zu einer Vielzahl von neuen rechtlichen Anforderungen für ein nachhaltiges Wirtschaften im Binnenmarkt führen wird.
Wir beraten Sie nicht nur zum geltenden Unionsrecht, sondern behalten für Sie auch die aktuellen Entwicklungen auf diesem Gebiet im Auge. Damit behalten Sie schon heute im Blick, was morgen gilt.
Am 11. Dezember 2019 hat die Europäische Kommission den European Green Deal (Europäischer Grüner Deal) vorgestellt. Damit verfolgt die Kommission eine strategische Neuausrichtung in Hinblick auf sämtliche Wirtschaftszweige. Mit dem Green Deal soll Nachhaltigkeit in den Fokus gerückt und zur Norm allen Wirtschaftens in der EU werden. Das ambitionierte Vorhaben soll nicht weniger als eine Zeitenwende einläuten. Ziel ist es, bis zum Jahr 2050 der erste klimaneutrale Kontinent der Welt zu sein. Um dies zu erreichen, soll das bisherige Wirtschaftssystem in ein sauberes und kreislauforientiertes Modell überführt werden, der Klimawandel aufgehalten, Verlust an Biodiversität bekämpft und die Schadstoffbelastung reduziert werden. Der Fahrplan hierzu sieht etwa vor, bis 2030 die Netto-Treibhausgasemissionen um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 zu senken und Strategien für diverse Teilbereiche (Biodiversitätsstrategie, Industriestrategie, Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft, Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ für nachhaltige Lebensmittel und Vorschläge für ein schadstofffreies Europa) zu erarbeiten bzw. umzusetzen.
Der mit dem Green Deal eingeläutete Umgestaltungsprozess bringt naturgemäß eine Fülle neuer Gesetzesvorhaben und Normen mit sich. Insbesondere am 30. März 2022 hat die Europäische Kommission ein ganzes Maßnahmenpaket veröffentlicht, um insbesondere die Nachhaltigkeit von Produkten weiter zu stärken und die kreislauforientierte Wirtschaft zu fördern.
Wir halten Sie auf dem Laufenden und bieten Ihnen hier einen Einblick in aktuelle Entwicklungen sowie Gesetzesvorhaben und Normen:
Entwaldungsfreie Lieferketten
Entwaldungsfreie Lieferketten
Mit der Deforestation-VO beabsichtigt der europäische Gesetzgeber, die Nachfrage in der EU nach und den Handel mit Waren zu steigern, deren Lieferketten nicht in Verbindung mit Entwaldung und Waldzerstörung stehen, bzw. den Verbrauch von Gütern, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, zu minimieren. Hierfür sollen eine Reihe von Waren (Rindfleisch, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja und Holz) sowie damit in Zusammenhang stehende Produkte nur noch dann auf den EU-Markt gebracht/ angeboten sowie aus der EU heraus exportiert werden dürfen, wenn sie bestimmte Anforderungen erfüllen, insbesondere als „entwaldungsfrei“ gelten, also nicht in einer die Wälder schädigenden Weise erzeugt wurden.
Das Europäische Parlament hat am 19.4.2023 die Verordnung mit 552 zu 44 Stimmen bei 43 Enthaltungen angenommen. Es bedarf nun noch einer förmlichen Billigung des Rates, was angesichts der bereits im Dezember 2022 erzielten politischen Einigung allerdings kein echtes Hindernis mehr darstellen sollte. Die Verordnung tritt dann 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.
Strengere Abfallexporte
Strengere Abfallexporte
Die Europäische Kommission hat eine Neuregelung der Abfallverbringungsverordnung vorgeschlagen, um die Ausfuhr von Abfall in Drittstaaten nachhaltiger zu gestalten, den Transport von Abfall zu Wiederverwendungs-/ Recyclingzwecken innerhalb der EU zu erleichtern und die Bekämpfung illegalen Handels mit Abfällen zu stärken.
Am 17.01.2023 wurde ein abgeänderter und von dem Parlament angenommener Text veröffentlicht, der nun Grundlage für weitere Gespräche im Rat der Europäischen Union sein wird.
Verpackungen und Verpackungsabfälle
Verpackungen und Verpackungsabfälle
Verpackungsabfälle zu reduzieren und Recycling von Verpackungen zu fördern, ist das erklärte Ziel eines weiteren Verordnungsentwurfs der Europäischen Kommission vom 30.11.2022. Dies soll unter anderem durch verbessertes Verpackungsdesign und einen erhöhten Anteil recycelter Materialien in Verpackungen erreicht werden.
Der Entwurf liegt derzeit dem Rat der Europäischen Union vor, der im Dezember 2022 erste Arbeitsdokumente hierzu veröffentlicht hat.
Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit
Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit
Mit einem weiteren Verordnungsvorschlag vom 14. September 2022 zielt die Europäische Kommission darüber hinaus konkret auf Produkte aus Zwangsarbeit ab. Die Verordnung soll das Inverkehrbringen und die Bereitstellung auf dem EU-Markt sowie die Ausfuhr von Produkten verbieten, die mittels Zwangsarbeit hergestellt wurden. Das vorgeschlagene Verbot knüpft dabei an das mit Zwangsarbeit hergestellte Produkt selbst an und soll daher grundsätzlich unabhängig von der Größe des jeweiligen Unternehmens und der betroffenen Branche gelten. Unternehmer werden vor diesem Hintergrund Maßnahmen ergreifen müssen, um die Risiken von Zwangsarbeit nicht nur in ihren Betrieben, sondern auch in der gesamten Wertschöpfungskette zu erkennen, zu verhindern, zu mindern und ggf. zu beenden.
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss hat im Rahmen der Erörterung im Rat der Europäischen Union am 31.01.2023 eine Stellungnahme mit Verbesserungsvorschlägen veröffentlicht.
Nachhaltiges Lebensmittelsystem
Nachhaltiges Lebensmittelsystem
Nachhaltiger soll auch das Lebensmittelsystem der EU werden. Mit einer weiteren Initiative beabsichtigt die EU-Kommission insbesondere, Anforderungen und Verantwortlichkeiten der Akteure im EU-Lebensmittelsystem festzulegen und etwa eine einheitliche Nachhaltigkeitskennzeichnung von Lebensmitteln einzuführen (Sustainable food system framework initiative).
Die EU-Kommission hat eine erste Folgenabschätzung veröffentlicht. Nächste Schritte sind für das dritte Quartal 2023 geplant.
Ökodesign für nachhaltige Produkte
Ökodesign für nachhaltige Produkte
Mit der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte sollen ökologisch nachhaltigere und stärker kreislauforientierte Produkte etabliert werden. Die Verordnung soll auf der bereits geltenden Ökodesign-Richtlinie, die derzeit nur für energieverbrauchsrelevante Produkte gilt, aufsetzen und regulatorische Eingriffe in den verschiedenen Phasen des Lebenszyklus von Produkten ermöglichen, um negative Auswirkungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu verringern. Hierzu sollen etwa die Lebensdauer von Produkten verlängert, Reparatur und Recycling erleichtert sowie Anforderungen an verwendete Chemikalien/ Stoffe, Energie- und Ressourceneffizienz, CO2- und Umweltfußabdruck sowie Informationspflichten (einschließlich eines digitalen Produktpasses) festgelegt werden.
Nach zahlreichen Erörterungen wurde am 10.02.2023 ein (mittlerweile) zweiter Kompromissvorschlag veröffentlicht.
Bereits am 31.01.2023 hat die Europäische Kommission im Rahmen einer vorläufigen Initiative 12 Endprodukte (Textilien und Schuhe; Möbel; keramische Waren; Reifen; Detergenzien; Bettmatratzen; Schmierstoffe; Farben und Lacke; Kosmetika; Spielzeug; Fischernetze und Fanggeräte; absorbierende Hygieneprodukte) und 7 Zwischenprodukte (Eisen und Stahl; Nichteisenmetalle; Aluminium; Chemikalien; Kunststoffe und Polymere; Papier, Zellstoff und Pappe; Glas) sowie eine Reihe horizontaler Maßnahmen (Haltbarkeit; Recyclingfähigkeit; Post-Consumer-Rezyklatanteil) ermittelt, die für erste Maßnahmen im Rahmen der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte infrage kommen.
EU-Konfliktmineralienverordnung
EU-Konfliktmineralienverordnung
Bereits am 1. Januar 2021 ist die Konfliktmineralienverordnung (Konfliktmineralien-VO) in Kraft getreten. Nach dem Vorbild des US-amerikanischen Dodd-Frank-Act (2010) und der OECD-Leitsätze für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten (2011) hat die EU 2017 verbindliche Beschaffungsstandards für die gesamte Lieferkette von der Förderung bis zum Handel geschaffen (siehe unser Update Vertriebsrecht November 2020). Gegenstand sind die wirtschaftlich bedeutsamen Mineralien Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erze sowie Gold, die für Produkte des täglichen Gebrauchs, wie z.B. Mobiltelefone, Autos und für Schmuck benötigt werden. Die Konfliktmineralien-VO will verhindern, dass die Gewinne aus dem Handel mit solchen Mineralien zur Finanzierung bewaffneter Konflikte verwendet werden.
Kritische Rohstoffe
Kritische Rohstoffe
Ein weiterer Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission vom 16.03.2023 (Critical Raw Materials-VO) soll den Rahmen zur Gewährleistung einer sicheren und nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen in der Union sichern. Um die Nachhaltigkeit einer erhöhten Rohstoffproduktion zu gewährleisten, sollen neue Rohstoffprojekte dabei nachhaltig durchgeführt werden. Dies umfasst etwa die Berücksichtigung von Aspekten des Umweltschutzes, sozial verantwortlicher Praktiken und der Achtung von Menschenrechten.
Für bestimmte bzw. zu bestimmende Großunternehmen sieht der Verordnungsvorschlag auch die Prüfung und Stresstests ihrer strategischen Rohstoffversorgungsketten vor, um die Widerstandsfähigkeit der Versorgungsketten sicherzustellen.
Veröffentlichungen
Weitere Veröffentlichungen
Weitere Veröffentlichungen
Vorträge
Die Anwältinnen und Anwälte unserer Taskforce Corporate Social Responsibility (CSR) beraten Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Organisationen in sämtlichen Bereichen des aktuellen und dynamischen Themenfeldes Wirtschaft, Umwelt und Menschenrechte.
Unsere Leistungen umfassen hierbei Folgendes:
Laufende Beratung und Monitoring der Rechtslage
Laufende Beratung und Monitoring der Rechtslage
Wir geben Ihnen einen Überblick über die bereits bestehenden nationalen, europäischen und internationalen gesetzlichen Vorgaben des nachhaltigen Wirtschaftens und halten Sie über alle aktuellen Gesetzgebungsaktivitäten und deren Auswirkungen auf Ihr Unternehmen auf dem Laufenden.
Zudem beraten wir Sie, wie Sie frühzeitig die richtigen Schritte einleiten, um die gesetzlichen Vorgaben in den Bereichen CSR, Menschenrechte, Sozialstandards, Nachhaltigkeit und Umwelt effektiv und wirtschaftlich sinnvoll in Ihrem Unternehmen umzusetzen und (ggf. sanktionsbedrohte) Verstöße zu vermeiden.
Umsetzung von Sorgfaltspflichten
Umsetzung von Sorgfaltspflichten
Wir prüfen die Sie treffenden Sorgfaltspflichten und unterstützen Sie bei der Etablierung, Umsetzung und Aktualisierung der entsprechenden Maßnahmen, damit Ihr Unternehmen keine negativen Folgen wie Vertragsstrafen, Bußgelder oder den Ausschluss von öffentlichen Aufträgen fürchten muss.
Auch bieten wir Schulungen, Workshops und Qualifizierungsmaßnahmen für die dies betreffenden und für diese Themen verantwortlichen Mitarbeiter und Führungskräfte Ihres Unternehmens zu den genannten Themen an.
Risikomanagement und Risikoanalyse
Risikomanagement und Risikoanalyse
Wir unterstützen unsere Mandanten bei der erforderlichen (Aktualisierung der) Risikoanalyse sowie Etablierung eines angemessenen Risikomanagements.
Wir analysieren mit Ihnen die bisherigen Maßnahmen Ihres Unternehmens zur Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Nachhaltigkeitsanforderungen.
Wir prüfen, welche Schritte Ihr Unternehmen umsetzen muss, um die neuen Anforderungen des Lieferkettengesetzes und die Anforderungen an eine nachhaltige Unternehmensführung einzuhalten.
Beschwerdeverfahren und Beschwerdemanagement
Beschwerdeverfahren und Beschwerdemanagement
Wir richten für Ihr Unternehmen ein gesetzeskonformes und angemessenes unternehmensinternes Beschwerdeverfahren und Beschwerdemanagement (z.B. eine Whistleblower-Hotline) ein und unterstützen Sie bei der Erstellung der entsprechenden Verfahrensordnung.
Compliance-, Risiko- und Lieferketten-Managementsystem
Compliance-, Risiko- und Lieferketten-Managementsystem
Wir entwickeln und implementieren effektive Compliance- und Risiko-Management-Systeme für die Einhaltung von Sorgfaltspflichten in globalen Lieferketten oder unterstützen dabei, bestehende Systeme um den Baustein der „Supply Chain Compliance“ zu erweitern.
Wir entwerfen für Sie maßgeschneiderte Regelwerke und Verhaltenskodizes (Supplier Codes of Conduct, Business Codes, CSR-Vereinbarungen, Grundsatzerklärungen zu Menschenrechten).
Zudem entwickeln wir für Ihr Unternehmen ein Konzept für ein effektives regelkonformes Lieferkettenmanagement, wir definieren Ihre künftige Lieferkettenpolitik und etablieren Frühwarnsysteme.
Falls gewünscht, prüfen wir auch Ihre Vertriebs- und Lieferverträge und passen diese mit Ihnen im Hinblick auf Compliance-, CSR- und Nachhaltigkeitsanforderungen an.
Berichts- und Meldewesen
Berichts- und Meldewesen
Wir entwickeln und etablieren mit Ihnen ein geeignetes Nachhaltigkeits- und CSR-Berichts- und Meldewesen gegenüber Kunden, Behörden und der Öffentlichkeit, das den gesetzlichen Anforderungen genügt und die positive Unternehmenskommunikation Ihres Unternehmens unterstützt.
Unternehmenstransaktionen
Unternehmenstransaktionen
Wir prüfen CSR-Themen und die Einhaltung von Menschenrechten im Rahmen von Unternehmenstransaktionen (Compliance- und Human Rights Due Diligence), machen eine Risiko- und Folgenbewertung und setzen die Empfehlungen und Ergebnisse unserer Prüfungen mit Ihnen in Ihrem Unternehmen um.
Krisenmanagement und Verfahrensvertretung
Krisenmanagement und Verfahrensvertretung
Wir begleiten Sie bei gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsstreitigkeiten sowie behördlichen Verfahren im Zusammenhang mit Menschenrechtsverstößen, bei Sorgfaltspflichtenverstößen und bei Streitigkeiten in globalen Lieferketten. Hierzu zählt auch die strategische Beratung im Vorfeld solcher Auseinandersetzungen, damit Sie zu jedem Zeitpunkt optimal aufgestellt sind.
Wir beraten Sie zu Themen der Haftung Ihrer Geschäftsführer und Vorstände bei Verstößen gegen Sorgfaltspflichten. Wir verteidigen und vertreten Unternehmen und ihre Leitungspersonen auch im Rahmen etwaiger Straf- oder Bußgeldverfahren und im Falle einer zivilrechtlichen Inanspruchnahme.
Bestehen Anhaltspunkte, dass beispielsweise einer Ihrer Geschäftspartner (ggf. zu Lasten Ihres Unternehmens) gegen entsprechende Pflichten verstoßen hat, und möchten Sie hiergegen vorgehen, beraten wir Sie gern auch im Zusammenhang mit der Erstattung von Strafanzeigen oder Anzeigen gegenüber den zuständigen Aufsichtsbehörden.
In diesem Zusammenhang beraten wir Sie auch bei allen Reputationsthemen für Ihr Unternehmen im Zusammenhang mit CSR und unterstützen Ihr Krisenmanagement.
Interne Ermittlungen
Interne Ermittlungen
Beim Verdacht eines Verstoßes gegen CSR-Vorgaben unterstützen wir Sie bei der Durchführung interner Ermittlungen und nehmen die erforderlichen Aufklärungsmaßnahmen in enger Abstimmung mit den Unternehmensverantwortlichen – sowie die gegebenenfalls später erforderliche Kommunikation gegenüber den zuständigen Behörden – für Sie vor.