B 265 in Weiler in der Ebene: Fahrverbot für Schwerlastverkehr aufgehoben
Heuking Kühn Lüer Wojtek vertritt Antragsteller
Das Verwaltungsgericht Aachen hat mit Beschluss vom 23. April 2010 das Durchfahrverbot des Kreis Euskirchen für LKW ab 7.5 t Gesamtgewicht auf der B 265 im Zülpicher Stadtteil Weiler in der Ebene für die Zeit von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr vorläufig ausgesetzt (Aktenzeichen VG Aachen: 2 L 114/10).
Nach Auffassung des Gerichts darf der Kreis Euskirchen außerhalb seines örtlichen Zuständigkeitsbereiches keine verkehrsregelnden Maßnahmen treffen und Straßenschilder aufstellen. Daneben wies das Gericht noch auf weitere Defizite der Maßnahme hin.
Seit dem 1. März 2010 war die B 265 in der Ortslage von Weiler in der Ebene durch eine entsprechende Beschilderung für den Schwerlastverkehr über 7.5 t gesperrt. Die Straßenverkehrsbehörde Euskirchen reagierte unmittelbar auf das Urteil und ließ die Sperrschilder abdecken. Damit sind sie ungültig.
Hintergrund der Entscheidung ist der Eilantrag eines von Heuking Kühn Lüer Wojtek vertretenen Unternehmens, das die Gewinnung von Kies und Sand mit Aufbereitung und Vertrieb, eine Bauschutt-Recyclinganlage sowie eine Deponie für mineralische Abfälle in Erftstadt betreibt. Durch das Fahrverbot musste das Unternehmen längere Wege und somit höhere Transportkosten und wirtschaftliche Nachteile in Kauf nehmen.
Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Gegen den Beschluss kann binnen zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden, über die das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster entscheidet.
Der Antragsteller wurde vonDr. Markus Collisy (Heuking Kühn Lüer Wojtek, Frankfurt) beraten.