Baden-Württemberg und Bayern gewinnen 1,2 Milliarden-Euro-Rechtsstreit im SPNV mit Heuking Kühn Lüer Wojtek
Das Land Baden-Württemberg und die Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH dürfen den Zuschlag für das Netz 1, Stuttgarter Netz, an Abellio und Go-Ahead erteilen. Damit kann das größte Teilprojekt des Wettbewerbs im Schienennahverkehr abgeschlossen werden. Am 29. April 2016 stellte das OLG Karlsruhe letztinstanzlich fest, dass die Angebote der DB Regio gegen zwingende Vorgaben der Auftraggeber verstießen.
Die DB Regio legte ihren Angeboten einen zu kurzen Pachtzeitraum im ersten Betriebsjahr zugrunde und verstieß gegen eine Vorgabe der Auftraggeber, wonach der Zuschussbetrag für das Jahr 2019 den Zuschussbetrag für das Folgejahr nicht um mehr als 10 % überschreiten darf. Baden-Württemberg und Bayern wollten auf diese Weise eine gleichmäßige Belastung der öffentlichen Haushalte über die gesamte Vertragslaufzeit sicherstellen. Außerdem gab DB Regio die Werkstattkosten nicht, wie vorgesehen, an.
Erstinstanzlich hielt bereits die Vergabekammer Baden-Württemberg den Angebotsausschluss für gerechtfertigt. Die Argumente von DB Regio seien nicht vertretbar. Das OLG Karlsruhe bestätigte die erstinstanzliche Entscheidung.
Heuking Kühn Lüer Wojtek strukturierte das komplexe Vergabeverfahren und vertrat die Auftraggeber in dem Rechtsstreit. „Wir sind froh, dass auch das OLG Karlsruhe unserer Argumentation gefolgt ist. Nun steht fest, dass die Kunden ab Sommer 2019 von neuen modernen Fahrzeugen profitieren werden,“ freut sich Dr. Ute Jasper, Leiterin der Praxisgruppe Öffentlicher Sektor und Vergabe bei Heuking Kühn Lüer Wojtek.
„Die Auftraggeber machten einen klaren Schritt in Richtung Wettbewerb und wurden auf ganzer Linie belohnt,“ resümierte Dr. Laurence Westen, Rechtsanwalt im Dezernat von Dr. Jasper.
Die Auftraggeber schrieben Verkehrsleistungen mit Neufahrzeugen im Umfang von rund 15 Mio. Zugkilometern pro Jahr und einer Laufzeit von 13 Jahren aus. Wegen der höchst erfolgreichen Ausschreibung verringert sich der von den Auftraggebern zu zahlende Zuschussbetrag um mehr als die Hälfte im Vergleich zum bisher geltenden Großen Verkehrsvertrag.
Dr. Ute Jasper ist eine der bekanntesten Anwältinnen für Vergabe- und Infrastrukturprojekte der öffentlichen Hand. Sie berät Bundes- und Landesministerien, Kommunen und Unternehmen. Ute Jasper leitet das Dezernat „Öffentlicher Sektor und Vergabe“ von Heuking Kühn Lüer Wojtek. Sie hält seit Jahren Rang 1 im Ranking Vergaberecht des JUVE Handbuchs Wirtschaftskanzleien 2014/2015 und ist laut „Kanzleien in Deutschland“ für Infrastruktur die „erste Adresse am Markt“.
Dr. Laurence Westen ist Rechtsanwalt in der Praxisgruppe „Öffentlicher Sektor und Vergabe“, Düsseldorf.
Dr. Jens Biemann ist Salaried Partner in der Praxisgruppe „Öffentlicher Sektor und Vergabe“, Düsseldorf.