08.02.2011Pressemeldungen

BGH kippt Verkehrsvertrag zwischen VRR und DB Rechtsauffassung von Heuking Kühn Lüer Wojtek und VRR bestätigt

Am 08.02.2011 hat der Bundesgerichtshof eine Grundsatzentscheidung zugunsten des Wettbewerbs für S-Bahn und Regionalverkehr verkündet. Der zwischen der DB Regio NRW und dem VRR ohne Ausschreibung geschlossene Vertrag wurde für unwirksam erklärt.

„Die BGH-Entscheidung bestätigt das Vorgehen und die Rechtsauffassung des VRR, den wir über Jahre in dieser Sache begleitet haben“, so Dr. Ute Jasper, langjährige Anwältin des VRR und Partnerin der Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek.

VRR und DB Regio streiten seit Jahren darüber, ob der VRR für S-Bahn und Regionalverkehr zu viel Geld an die DB Regio zahlte. Dieser Streit sollte durch eine Einigung beigelegt werden, bei dem der S-Bahn Vertrag um fünf Jahre bis 2023 verlängert werden sollte. Der Vorstand des VRR und die Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek hatten rechtliche Bedenken dagegen geäußert. Ein Wettbewerber der DB, Abellio, hatte den Vertrag angegriffen.

„Ich habe diese Entscheidung erwartet“, äußerte sich Dr. Jasper zu dem BGH Urteil. „Erfreulich ist, dass der BGH unsere Auffassung bestätigt“. Ein Vergleich bleibt weiter möglich – nur nicht zu Lasten des Wettbewerbs. 

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