Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg beschließt Realisierung der Elbphilharmonie
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat in einem europaweiten Vergabeverfahren einen strategischen Partner zur Realisierung des Projekts Elbphilharmonie ausgewählt. Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat dieser Entscheidung zugestimmt. Die Entscheidung der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg ist für Ende Februar 2007 geplant. Das Verfahren wurde konzipiert und gesteuert von Hartmut Wegener, dem Geschäftsführer der ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH. Gebaut wird das neue Wahrzeichen der Freien und Hansestadt Hamburg auf dem Kaispeicher A von der Bietergemeinschaft „IQ²”, bestehend aus Hochtief und Commerzleasing. Neben dem Konzertsaal entstehen ein Fünf-Sterne-Hotel mit 247 Zimmern, Gastronomiebetriebe und ein Parkhaus sowie Luxuswohnungen. Das Fünf-Sterne-Hotel wird als Europa-Flagschiff von der Arabella-Sheraton-Gruppe betrieben.
„Nach Zustimmung von Senat und Bürgerschaft wird eine städtische Gesellschaft die vertragliche Abwicklung mit dem Bieterkonsortium übernehmen. Vertragsinhalt ist die schlüsselfertige Errichtung sowie die Funktionsgewährleistung und das Gebäudemanagement für den Gesamtkomplex zu einem Pauschalfestpreis”, erläutert Dr. Ute Jasper, Rechtsanwältin und Partnerin von Heuking Kühn Lüer Wojtek. Der Investor verpflichtet sich, das Bauwerk in einer sehr hohen Qualität zu errichten und über 20 Jahre instand zu halten und instand zu setzen. Die Freie und Hansestadt Hamburg bleibt Eigentümerin der Elbphilharmonie.
Dr. Ute Jasper hatte die ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH bereits seit Beginn der Planung in allen rechtlichen Fragen beraten. Sie wurde hierbei von Dr. Hans Arnold und Regina Öynhausen unterstützt.