23.11.2011Pressemeldungen

Dicht gemacht: Heuking Kühn Lüer Wojtek obsiegt im Patentverletzungsverfahren

Das Landgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 6. Oktober 2011 der Patentverletzungsklage der Stricker GmbH & Co. KG gegen die Grüning & Loske GmbH stattgegeben. Gegen das Urteil hat die Beklagte mittlerweile Berufung eingelegt.

Gegenstand des Verfahrens war ein Patent für einen Dichtungsring aus einem Gummihohlkammerprofil (DE 4230896). Es geht dabei um die Verbindung von zwei Enden eines Gummihohlkammerprofils durch Vulkanisation, so dass ein Dichtungsring entsteht. Derartige Dichtungsringe sind notwendig, um zwei in sich starre, gegeneinander bewegliche Flächen abzudichten. Sie werden beispielsweise bei Reinigungsfahrzeugen eingesetzt, die sowohl für das Reinigungswasser als auch für die anschließende Schmutzwasseraufnahme mit nur einem Tank arbeiten.

Die Patentinhaberin, die Stricker GmbH & Co. KG mit Sitz in Münster, entwickelt, stellt her und vertreibt unter anderem Gummi- und Kunststoffprodukte. In dem Patentverletzungsverfahren beanstandete sie insbesondere den Vertrieb eines im Ausland hergestellten Dichtungsrings durch die Grüning & Loske GmbH. Das Landgericht Düsseldorf sah in diesem Vertrieb in Deutschland eine Verletzung des Klagepatents. Außerdem hielt das Gericht die Nichtigkeitsargumente der Beklagten im parallel geführten Nichtigkeitsverfahren für nicht ausreichend und wies daher den hilfsweisen Aussetzungsantrag der Beklagten ab.

Die Stricker GmbH & Co. KG wurde von den Düsseldorfer Patentrechtlern Dr. Anton Horn und Dr. Sabine Dethof (beide Heuking Kühn Lüer Wojtek) sowie Patentanwalt Dr. Ralf Gödde (Gesthuysen, von Rohr & Eggert, Essen, Federführung, Vertretung im Nichtigkeitsverfahren vor dem BPatG) vertreten.

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