Die EU-Richtlinie zur privaten Rechtsdurchsetzung im Kartellrecht
Der Rat der Europäischen Union hat am 10. November 2014 die Richtlinie zur privaten Kartellrechtsdurchsetzung angenommen. Zuvor war der Richtlinienvorschlag am 17. April 2014 vom Europäischen Parlament verabschiedet worden.
Die Richtlinie wird voraussichtlich Ende November im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und 20 Tage später in Kraft treten. Von diesem Zeitpunkt an haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Die Inhalte der Richtlinie sind in § 33 GWB schon teilweise umgesetzt; dennoch sind weitergehende Änderungen des deutschen Kartell- und Zivilrechts erforderlich. Insbesondere die Verteidigungsposition des Kronzeugen ist vom deutschen Gesetzgeber zu stärken.
Weitere Informationen finden Sie im aktuellen Update Kartellrecht (PDF, 261 KB).