Dr. Marcus Georg Tischler zum Beisitzer des Sportgerichts des DFB gewählt
Der Deutscher Fußball-Bund e.V. (DFB) hat am 27. September 2019 auf seinem Bundestag in Frankfurt am Main neue Beisitzer des Sportgerichts des DFB gewählt. Dabei wählte der Bundestag Dr. Marcus Georg Tischler, Salaried Partner bei Heuking Kühn Lüer Wojtek, zu einem Beisitzer des Sportgerichts.
Das DFB-Sportgericht ist als 1. Instanz zuständig für alle Verstöße von Vereinen (bzw. deren Tochtergesellschaften), Spielern, Trainern, Funktionären sowie Schiedsrichtern gegen Rechtsvorschriften des DFB und der DFL im Zusammenhang mit Bundesspielen. Daneben bestehen weitere Zuständigkeiten, wie beispielsweise für Einsprüche gegen die Spielwertung von Bundesspielen oder für finanzielle Streitigkeiten anlässlich von Bundesspielen. Das Sportgericht besteht aus einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden und 35 Beisitzern. Vorsitzender des DFB-Sportgerichts ist Hans E. Lorenz.
Dr. Marcus Georg Tischler ist Fachanwalt für Insolvenzrecht sowie für Handels- und Gesellschaftsrecht. Er ist bereits seit dem Jahre 2012 als Sportjugendrichter des Schleswig-Holsteinischen Fußballverbandes tätig.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des DFB.