Heuking berät Düsseldorfer Systaic AG beim Wechsel in den Prime-Standard
Die Düsseldorfer Systaic AG wird ab dem 30. September im sogenannten „Prime Standard” der Deutschen Börse gelistet sein. Der hierfür erforderliche Prospekt wurde am 26. September von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigt. Damit sind die notwendigen Voraussetzungen für den Wechsel vom „Entry Standard” in den Prime Standard erfüllt.
Das Unternehmen, das Solarkraftwerke baut und betreibt sowie innovative Solardachlösungen entwickelt, hat sich damit ganz bewusst für deutlich mehr Transparenz entschieden. Die Berichtspflichten im Prime Standard entsprechen höchsten internationalen Anforderungen. So sind hier gelistete Gesellschaften gegenüber denen im Entry Standard unter anderem zusätzlich verpflichtet, Quartalsberichte zu erstellen, einen Unternehmenskalender im Internet zu pflegen sowie in Deutsch und Englisch zu berichten und mindestens eine Analystenkonferenz pro Jahr abzuhalten.
Rechtlich beraten wurde das Düsseldorfer Solarunternehmen als transaction counsel von Anwälten des Kölner Standorts der deutschen Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek. Die Gesamtleitung des Projekts hatten Dr. Mirko Sickinger und Dr. Thorsten Kuthe, beide Partner der Kanzlei.
Beteiligte Anwälte auf Seiten von Heuking Kühn Lüer Wojtek:
- Dr. Mirko Sickinger, LL.M. (Kapitalmarktrecht)
- Dr. Thorsten Kuthe (Kapitalmarktrecht)
- Marc Baltus (Energierecht)
- Tobias Nagel (Kapitalmarktrecht)