Heuking Kühn Lüer Wojtek berät TNT Post Deutschland bei Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Post-Mindestlohn
Vergangenen Freitag hat das Berliner Verwaltungsgericht der Klage der TNT Post sowie der weiteren Klägerinnen PIN und BdKEP gegen die Bundesrepublik Deutschland in Sachen Post-Mindestlohn stattgegeben. Es stellte fest, dass die Klägerinnen durch die Verordnung zum Post-Mindestlohn in ihren Rechten verletzt sind und verneinte eine Verpflichtung zu bestimmten Mindestlöhnen. Dieser Entscheidung wird über den Post-Mindestlohn hinaus auch in anderen Bereichen große Tragweite zugesprochen.
Anlass des Verfahrens war die Verordnung des Bundesarbeitsministers zur Allgemeinverbindlicherklärung des zwischen dem Arbeitgeberverband der Deutschen Post und der Gewerkschaft ver.di abgestimmten Tarifvertrags. Dieser sieht Löhne vor, die im Durchschnitt etwa 30% über den von den Wettbewerbern bisher gezahlten Löhnen liegen. Hiergegen machten die Klägerinnen geltend, dass die Verordnung mit dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz keine ausreichende Ermächtigungsklage besitzt und sowohl die Koalitionsfreiheit als auch die Berufsfreiheit verletzt. Das Gericht gab der Klage in allen drei Punkten statt und kritisierte eine Einseitigkeit des verordneten Mindestlohns, die auf die Interessen der Monopolisten abgestellte Vergütungshöhe, die kartellähnliche Wirkung auf den Wettbewerb sowie eine fehlende Folgenabschätzung durch den Verordnungsgeber.
Diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts hat Bedeutung über den Post-Mindestlohn hinaus. Auch in anderen Bereichen, in denen Mindestlöhne auf der Basis des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes verordnet wurden oder erst verordnet werden sollen, stellt sich nun die Frage der Ermächtigungsgrundlage. Die anhängige Novellierung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes wird sich mit der Frage beschäftigen müssen, ob der Bundesarbeitsminister durch Verordnung einen bestimmten Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären und dadurch andere Tarifverträge verdrängen darf.
Heuking Kühn Lüer Wojtek begleitete das Verfahren für die TNT Post Deutschland unter der Federführung von Rechtsanwalt Dr. Karl-Josef Stöhr (Berlin) und Rechtsanwalt Dr. Matthias Kühn (Berlin) (beide Verwaltungsrecht).