20.08.2008Pressemeldungen

Heuking Kühn Lüer Wojtek erfolgreich im „Ostdeutschen Müllskandal”

Die Verfüllung der Tongrube Vehlitz mit den bisher zugelassenen Abfällen darf fortgesetzt werden. Das haben jetzt die Oberverwaltungsrichter in Magdeburg in einem Eilverfahren entschieden. Damit setzte sich der Betreiber der Tongrube, die Sporkenbach GmbH, ein weiteres Mal gegen das Landesamt für Geologie und Bergwesen durch. Das Gericht bestätigte die vorangegangenen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts, das den im März und April 2008 durch das Amt verhängten Einlagerungsstopp für rechtswidrig erklärt und ihn folgerichtig aufgehoben hatte.

Nach Auffassung der Magdeburger Richter wäre der Stopp nur „zum Schutz von Leben, Gesundheit und Sachgütern Beschäftigter oder Dritter” zulässig gewesen. Eine solche Bedrohung geht von der Lagerung der Abfälle in der Tongrube bei Gommern im Jerichower Land nach Überzeugung des Gerichts aber nicht aus. Vor diesem Hintergrund sei ein derart massiver Eingriff in die Betriebsgenehmigung wie der Einlagerungsstopp nicht statthaft gewesen, befand das Oberverwaltungsgericht.

Rechtlich beraten wurde die Sporkenbach GmbH von Dr. Markus Collisy, Partner am Frankfurter Standort der Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek.

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