12.02.2013NeuigkeitenPressemeldungen

Heuking Kühn Lüer Wojtek fördert das FIW

Die Praxisgruppe Kartellrecht der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek ist dem Kreis der Förderer des FIW beigetreten und wird somit künftig die Ziele des Instituts unterstützen. Das FIW leistet wesentliche Beiträge zur Ordnungspolitik und hat sich die Erörterung wettbewerbspolitischer Themen im nationalen, europäischen und internationalen Kontext auf die Fahnen geschrieben. „Wir freuen uns, als Förderer diese Ziele künftig zu unterstützen“, so Simon Hirsbrunner, Partner der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek in Brüssel und Anwalt im Bereich Kartellrecht.

Das FIW (Forschungsinstitut für Wirtschaftsverfassung und Wettbewerb e.V.) wurde im Jahr 1960 gegründet und hat sich seither einen herausragenden Ruf erarbeitet. Das FIW fungiert als ein zentrales Forum zur Erörterung wettbewerbspolitischer Themen im nationalen, europäischen und internationalen Kontext und hat sich der Förderung von Wissenschaft und Forschung auf den Gebieten der Wirtschaftsverfassung, der Wettbewerbsordnung sowie des Wettbewerbsrechts verschrieben. Zu diesem Zweck führt das FIW regelmäßig Veranstaltungen durch, fördert den wissenschaftlichen Nachwuchs und veröffentlicht Forschungsergebnisse.

In der Praxisgruppe Kartellrecht berät Heuking Kühn Lüer Wojtek Unternehmen und Verbände sowie die öffentliche Hand umfassend sowohl im deutschen als auch im europäischen Kartellrecht. Neben der Durchführung und Koordination von Fusionskontrollverfahren auf deutscher, europäischer und multinationaler Ebene unterstützen die Anwälte des Bereichs Kartellrecht die Mandanten bei der Vermeidung von Kartellrechtsverstößen, insbesondere durch die Compliance-Beratung.

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