Bundessteuerberaterkammer erreicht mit Heuking Kühn Lüer Wojtek Verfahrenseinstellung beim Bundeskartellamt
Die Bundessteuerberaterkammer hat die Einstellung eines Kartellverwaltungsverfahrens erreicht, das – unter anderem – sie und alle Steuerberaterkammern betraf. Mit Beschluss vom 03.12.2019 erklärt das Bundeskartellamt hierzu den Vorschlag der Kammern für bindend, bestimmte Maßnahmen zum künftigen Betrieb der sogenannten Vollmachtsdatenbank umzusetzen. Wettbewerbliche Bedenken des Bundeskartellamts konnten so erfolgreich ausgeräumt und das Verfahren einvernehmlich beendet werden. Das Bundeskartellamt trifft in dem Beschluss keine verbindliche rechtliche Aussage zu dem Sachverhalt.
Das Verfahren betraf vielfältige Aspekte des Kartellrechts, des Kammerrechts, des Steuerrechts und weiterer Rechtsgebiete. Die Bundessteuerberaterkammer wurde dabei von einem Team unter Federführung von Dr. Matthias Kühn, LL.M. beraten und vertreten.
Berater Bundessteuerberaterkammer
Heuking Kühn Lüer Wojtek:
Dr. Matthias Kühn, LL.M., Berlin (Federführung)
Dr. Stefan Bretthauer, Hamburg (Kartellrecht)
Michael Vetter, LL.M., Düsseldorf (Kartellrecht)
Dr. Philip Kempermann, LL.M., Düsseldorf (IT-Vertragsrecht)