Heuking Kühn Lüer Wojtek im Streit um Banknotendruck für Oberthur Technologies erfolgreich
Die Bundesbank darf ihre Euro-Banknoten im Ausland drucken lassen. Gegen die Vergabe eines Großauftrages für 2011 hatte die Bundesdruckerei vor der Vergabekammer des Bundes erfolglos geklagt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat nun in zweiter Instanz den Vertragsschluss endgültig zugelassen.
Die Banknotendruckerei Oberthur Technologies, ein familiengeführtes französisches Traditionsunternehmen, konnte sich mit Hilfe von Dr. Ute Jasper und Daniel Soudry, LL.M. von Heuking Kühn Lüer Wojtek die zweitgrößte Tranche an dem Druckauftrag sichern.
„Die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist zu begrüßen, denn sie stärkt den Wettbewerb in einem bisher abgeschotteten Markt“, so Dr. Ute Jasper. Tatsächlich beauftragte die Bundesbank in den vergangenen Jahrzehnten stets dieselben Druckereien. Die Bundesdruckerei, die erstmals leer ausging, griff die jetzige Auftragsvergabe vor der Vergabekammer des Bundes erfolglos mit einem Nachprüfungsatrag an. Auch das Oberlandesgericht Düsseldorf sah keine Erfolgsaussichten der hiergegen eingelegten Beschwerde und ließ den Vertragsschluss zu. Denn die Bundesbank führte ein fehlerfreies Vergabeverfahren durch.
Mit der europaweiten Ausschreibung ihrer Druckaufträge seit 2008 kommt die Bundesbank einer gesetzlichen Verpflichtung nach. Voraussichtlich ab 2012 wird dieses Verfahren bei der Banknotenbeschaffung zur Regel. Ab dann sind alle Nationalen Zentralbanken, die am einheitlichen Ausschreibungsverfahren des Eurosystems teilnehmen, hierzu verpflichtet. Es wird erwartet, dass der Wettbewerb dann weiter zunimmt - mit positiven Auswirkungen auf die Preise.
2. Vergabekammer des Bundes - Vorsitzender Direktor beim Bundeskartellamt Reh
Heuking Kühn Lüer Wojtek - Dr. Ute Jasper (Partner), Daniel Soudry, LL.M. (Associate)