Heuking Kühn Lüer Wojtek informiert über Grundstücksgeschäfte der Kommunen
Wenige Themen beschäftigten die vergaberechtliche Rechtsprechung zuletzt mehr als Grundstücksverkäufe. Verwunderlich: Denn Verkäufe sind keine Beschaffungsvorgänge – und sind deshalb eigentlich gar nicht vom Vergaberecht erfasst. So denken viele und verkaufen oder vermieten sorgenfrei an Investoren, die an ihrer Tür klingeln. Das geht oft gut – manchmal aber auch richtig schief. Dann klingelt weder der Investor, noch die Kasse, sondern die EU-Kommission oder gar der Staatsanwalt. Denn viele Grundstücksgeschäfte erfordern weiterhin Vergabeverfahren oder europaweite Wettbewerbe.
Das Seminar „Grundstücksgeschäfte der Kommunen: Windparks, Einkaufszentren, Kitas – Alles ohne Wettbewerb?“ am 16. November 2012 bei Heuking Kühn Lüer Wojtek in Düsseldorf möchte Auftraggeber wie Investoren kompakt und anhand der neuesten Rechtsprechung über Gestaltungsspielräume bei Grundstücksgeschäften informieren.
Veranstalter des Seminars ist Heuking Kühn Lüer Wojtek in Kooperation mit dem Behörden Spiegel: „Diese fruchtbare Kooperation wollen wir unbedingt fortsetzen und unsere Mandanten weiterhin aktuell und praxisorientiert informieren. Das Thema „Grundstücksgeschäfte“ ist dazu das beste Beispiel. Wegen der Energiewende und des Anspruchs auf einen Kita-Platz ab Herbst nächsten Jahres werden die Städte und Gemeinden vielfach ihren Eigengesellschaften Grundstücke übertragen“, so Dr. Ute Jasper, Leiterin des Dezernats „Public Sector“ bei Heuking Kühn Lüer Wojtek.
Weitere Informationen, das Programm sowie eine Anfahrtsbeschreibung zu diesem Seminar finden Sie auf unserer Veranstaltungsseite.