Heuking Kühn Lüer Wojtek spannt Schutzschirm für das Hamburger Berufsförderungswerk
Das Berufsförderungswerk Hamburg, dessen Alleingesellschafter die Freie und Hansestadt Hamburg ist, hat heute erfolgreich beim Insolvenzgericht das Schutzschirmverfahren gemäß dem seit 1. März 2012 geltenden und reformierten Insolvenzrecht erwirkt. Heuking Kühn Lüer Wojtek hat das Unternehmen dabei mit einem Team um den Hamburger Partner Dr. Johan Schneider rechtlich beraten. Als vorläufiger Sachwalter ist Peter-Alexander Borchardt von Reimer Rechtsanwälte bestellt. Eigenverwalter und Generalhandlungsbevollmächtigter ist Rechtsanwalt Stefan Denkhaus von BRL Boege Rohde Luebbehuesen.
Innerhalb der nun maximal dreimonatigen Schonfrist wird die gemeinnützige Gesellschaft gemeinsam mit Heuking Kühn Lüer Wojtek unter Einbeziehung des vorläufigen Gläubigerausschusses und des vorläufigen Sachwalters einen Insolvenzplan erstellen. Während dieser Zeit steht das Berufsförderungswerk unter Eigenverwaltung: „Durch die mit dem Schutzschirmverfahren verbundene Eigenverwaltung werden die Kenntnisse des Geschäftsführers vom Unternehmen und der Branche für die angestrebte nachhaltige Sanierung durch einen Insolvenzplan optimal genutzt. Mit Herrn Denkhaus und Herrn Borchardt stehen zudem erfahrene Restrukturierer zur Seite“, so Schneider. „Wegen der frühzeitigen Antragstellung bei noch nicht eingetretener Zahlungsunfähigkeit, des Willens aller Beteiligten am Erhalt des Unternehmens und des vorhandenen tragfähigen Sanierungskonzepts gehen wir von einem positiven Ausgang des Insolvenzplanverfahrens aus.“
Die Hamburger Berufsförderungswerk GmbH wurde 1962 gegründet und versteht sich als modernes, werteorientiertes Dienstleistungsunternehmen im sozialen Bereich. Die Gesellschaft hat sich zum Ziel gesetzt, gesundheitlich beeinträchtigten Erwachsenen neue Perspektiven für Arbeit und Beruf zu eröffnen. Dies soll durch Ausbildung, Qualifizierung sowie durch Information, Beratung, Diagnostik und Vermittlung der arbeitsuchenden Personen geschehen. Das Berufsförderungswerk beschäftigt derzeit über 300 Mitarbeiter, deren Gehaltszahlungen auch im Schutzschirmverfahren gesichert sind. Kostenträger des Hamburger BFW sind Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung Nord, die Gesetzlichen Unfallversicherungen (DGUV) und die Bundesagentur für Arbeit, die alle auch Gläubiger sind. Daneben sind weitere öffentlich-rechtliche Gläubiger involviert.
Berater Hamburger Berufsförderungswerk GmbH:
Heuking Kühn Lüer Wojtek, Hamburg
Dr. Johan Schneider (Federführung),
David Loszynski,
Dr. Marcus Georg Tischler (alle Insolvenzrecht/Restrukturierung).