Heuking veröffentlicht Erklärvideo zur Vorstandsvergütung nach dem ARUG II
Die Vorstandsvergütung nach dem ARUG II bringt einige Neuerungen mit sich. Die wichtigsten Änderungen nehmen die Mitglieder der Praxisgruppen Gesellschaftsrecht/M&A und Arbeitsrecht der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek in einem kurzweiligen Erklärvideo in den Fokus.
Anhand der Fragen, die sich durch das ARUG II für den fiktiven Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Frey ergeben, führt das Video durch die verschiedenen Neuerungen: Denn bis zur Hauptversammlung in 2021 muss der Aufsichtsrat ein Vergütungssystem beschließen, das unter anderem eine Vergütungsobergrenze erhält. Das Vergütungssystem muss er der Hauptversammlung vorlegen, damit diese darüber beschließen kann. Neu ist zudem, dass ab dem kommenden Jahr Vorstand und Aufsichtsrat jährlich im Vergütungsbericht die Vergütung ihrer Mitglieder offenlegen müssen.
Die Mitglieder der Praxisgruppe Gesellschaftsrecht/M&A der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek sind seit vielen Jahren in der gesellschaftlichen Beratung mittelständischer und großer Unternehmen tätig. Die Beratung der Praxisgruppe reicht von der Betreuung von Unternehmen beim „corporate housekeeping" bis hin zur juristischen und steuerlichen Begleitung bei komplexen Transaktionen im In- und Ausland. Die Praxisgruppe Arbeitsrecht besteht aus einem Team von mehr als 40 arbeitsrechtlich spezialisierten Rechtsanwälten und Fachanwälten für Arbeitsrecht, die nationale und internationale Unternehmen auf allen arbeitsrechtlichen Gebieten beraten. Beide Praxisgruppen haben bereits Erklärfilme veröffentlicht, unter anderem zum Term Sheet bei Venture Capital Finanzierungen oder zum Einsatz von Fremdpersonal.
Sehen Sie hier unser neues Erklärvideo.