04.08.2017Pressemeldungen

Hybrider Rasen – Heuking Kühn Lüer Wojtek erwirkt ein Anerkenntnisurteil

Die Patentexperten von Heuking Kühn Lüer Wojtek haben Schutzrechte der niederländischen Sisgrass B.V. erfolgreich durchgesetzt. Das Landgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 27. Juni 2017 ausgesprochen, dass ein süddeutscher Hersteller von Sportplatzmaschinen den deutschen Teil des europäischen Patents EP 3 029 199 sowie das deutsche Gebrauchsmuster DE 20 2016 104 072.5 verletzt.

Diese Schutzrechte betreffen Maschinen, die ähnlich einer großen Nähmaschine einzelne Kunstrasenfäden in einen Naturrasen implantieren. Der Rasen hat nach wie vor die angenehmen Eigenschaften eines Naturrasens und wird durch die implantierten Kunstfasern zugleich deutlich widerstandsfähiger. Weltweit werden derzeit viele Sportplätze, insbesondere Fußballplätze, Hockeyfelder und Rugby-Spielfelder mit Hilfe dieser Technologie behandelt.

Bei der patentierten Technologie kommt insbesondere eine Trommel zum Einsatz, mit deren Hilfe die Kunstfasern in die Nähe der Rasenfläche transportiert, geschnitten und in den Untergrund eingesetzt werden. Ein süddeutsches Unternehmen stellte Sportplatzmaschinen mit dieser Technologie her und verkaufte sie unter anderem an ein Unternehmen in Nordrhein-Westfalen, das diese Maschinen bei der Herrichtung von Sportanlagen einsetzt. Da eine außergerichtliche Einigung zunächst nicht erzielt werden konnte, entschied sich die Sisgrass B.V., beide Unternehmen vor dem Landgericht Düsseldorf wegen Verletzung des Patents sowie des abgezweigten deutschen Gebrauchsmusters zu verklagen.

Im Verlauf des Verfahrens sprach der Hersteller ein förmliches Anerkenntnis aus. Daraufhin erließ das Landgericht Düsseldorf gegen ihn ein Anerkenntnisurteil. Dadurch wird dem Hersteller insbesondere untersagt, weitere derartige Maschinen herzustellen und anzubieten. Hinsichtlich aller anderen Aspekte wurde in diesem Zusammenhang eine einvernehmliche Regelung gefunden.

Das zweite beklagte Unternehmen, das diese Maschinen kaufte und im Einsatz hat, hat bisher ein solches Anerkenntnis nicht abgegeben. Gegen diesen Beklagten wird das Gerichtsverfahren daher fortgeführt. Das Unternehmen hat mehr als zwei Monate nach Ablauf der dafür vorgesehenen Frist immer noch keine Klageerwiderung eingereicht. Aufgrund des vom Gericht vorgegebenen Terminplans ist mit einer erstinstanzlichen Entscheidung erst nach einer Gerichtsverhandlung, die am 16. Januar 2018 stattfinden soll, zu rechnen.

Dr. Anton Horn, Leiter des Patent Litigation Teams von Heuking Kühn Lüer Wojtek, kommentiert das Ergebnis wie folgt: „Es passiert nicht häufig, dass der Beklagte die mit der Klage geltend gemachten Ansprüche vorbehaltslos anerkennt. Dass ein erfahrenes Maschinenbauunternehmen nach rechts- und patentanwaltlicher Beratung im vorliegenden Fall diesen Schritt gemacht hat, bestätigt unsere Überzeugung, dass das Patent von Sisgrass B.V. rechtsbeständig ist.“

George Mullan, der CEO der Patentinhaberin, ergänzt: „Innovationen und Wettbewerb sind wichtig. Jedes Unternehmen sollte seinen Beitrag leisten und die Rechte der anderen Marktbeteiligten respektieren. Wer sich nicht an diese Regeln hält und wer keine vernünftige Vereinbarung abschließen will, muss mit Konsequenzen rechnen. Nicht nur das Herstellen sondern auch das Nutzen von patentverletzenden Maschinen ist illegal.“

Landgericht Düsseldorf, Zivilkammer 4b
Az. 4b O 113/16
Vorsitzender Richter: Dr. Daniel Voß

Berater Sisgrass B.V., Amsterdam, Niederlande

Deutsche Rechtsanwälte:
Heuking Kühn Lüer Wojtek

Dr. Anton Horn,
Birthe Struck, LL.M.,
Peter Horstmann (alle Patentrecht), alle Düsseldorf

Niederländische Rechtsanwälte:
Vondst Advocaten N.V., Amsterdam, Niederlande
Ricardo Dijkstra

Niederländische Patentanwälte:
EP&C, Rijswijk, Niederlande
Walter Hart (European Patent Attorney)

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